Gema gegen OpenAI: Vorläufiger Punktsieg für Musikkonzerne im Streit um Liedtexte
Im viel beachteten Rechtsstreit zwischen der Gema und der ChatGPT-Entwicklerin OpenAI zeichnet sich vor dem Landgericht München eine erste Tendenz zugunsten der Musikverwerter ab. Die Vorsitzende Richterin, Elke Schwager, ließ durchblicken, dass das Gericht in nahezu allen wichtigen Streitpunkten die Sichtweise der Gema zu bevorzugen scheint. Dennoch bleibt es abzuwarten, ob diese Einschätzungen im weiteren Verlauf des Verfahrens, dessen Streitwert auf 600.000 Euro beziffert ist, Bestand haben werden.
Im Zentrum der Auseinandersetzung stehen die Textrechte von neun populären Liedern, darunter "Atemlos", "Bochum", "Männer", "Über den Wolken" und "In der Weihnachtsbäckerei". Die Gema wirft OpenAI vor, diese Texte zur Schulung der KI genutzt und somit widerrechtlich vervielfältigt zu haben. Ein Streitpunkt ist, dass die KI die Texte originalgetreu speichert und bei Eingaben nahezu identisch wiedergibt, was aus Sicht der Gema eine Verletzung von Urheberrechten darstellt.
Dem entgegen hält OpenAI, dass die KI keine Daten speichert, sondern lediglich Gelerntes reflektiert und dabei leichte Abweichungen auftreten können. Die Richterin Schwager beurteilte diese Argumente in ihrer vorläufigen Einschätzung als unzureichend überzeugend. Insbesondere die nahezu identische Wiedergabe der Texte spreche für eine Memorisierung im Sinne der Gema.
Auch OpenAIs Ansicht, die Verantwortung für die generierten Texte liege letztlich beim Nutzer, fand bisher wenig Anklang. Hier werde vielmehr OpenAIs Einfluss durch die gewählten Trainingsdaten und die Systemarchitektur hervorgehoben. Der Prozess, der am Montag fortgesetzt wurde, könnte zudem zur Klärung zentraler Fragen an den Europäischen Gerichtshof verwiesen werden.

