Geflügel unter Dach: Stallpflicht am Rhein aufgrund Vogelgrippe
Die jüngsten Entwicklungen in der Ausbreitung der Vogelgrippe entlang des Rheins veranlassten das Landwirtschaftsministerium in Stuttgart zur Einführung einer Stallpflicht für Geflügel. Diese Maßnahme erstreckt sich von Mannheim bis zum Ortenaukreis und tritt ab Freitag in Kraft. Innerhalb eines festgelegten Radius von drei Kilometern zu Gewässern müssen Geflügelhalter dafür sorgen, dass ihre Tiere in geschützten Bereichen untergebracht werden – sei es in Ställen oder durch den Einsatz von Netzen.
Dieses Vorgehen wurde in enger Absprache mit der Geflügelwirtschaft und Kleintierzüchtern abgestimmt. Betroffen sind unter anderem Hühner, Puten und verschiedene andere Geflügelarten. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI), das die Situation intensiv überwacht, bestätigte vier Fälle des Vogelgrippevirus H5N1 bei Wildvögeln in der Region. Weitere Testergebnisse stehen noch aus.
Minister Peter Hauk (CDU) betonte die vorsichtige Herangehensweise des Ministeriums, um den Stress für die Tiere möglichst gering zu halten, während gleichzeitig das Risiko eines Seucheneintrags minimiert wird. Eine landesweite Stallpflicht sei derzeit nicht erforderlich, da das Infektionsrisiko genau beobachtet und eingestuft werde.
Die Behörden warnen die Bevölkerung, kranke Wildvögel nicht zu berühren und Funde bei den Veterinärämtern zu melden. Eine Übertragung auf den Menschen sei zwar möglich, stellt derzeit jedoch kein erhebliches Risiko dar.

