Freiheitsfonds: Ein Schritt in Richtung Entkriminalisierung des Schwarzfahrens
Das Projekt "Freiheitsfonds" hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen, die aufgrund von Schwarzfahren in Haft geraten sind, eine neue Chance zu ermöglichen. Heute berichten die Verantwortlichen stolz, dass sie rund 110 Personen in ganz Deutschland aus der Haft entlassen konnten. Mit dieser Aktion richtet sich ein eindringlicher Appell an die frisch ernannte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig von der SPD, die bisherige Praxis des Strafvollzugs bei Schwarzfahren zu überdenken.
Das deutsche Strafgesetz, konkret Paragraf 265a, sieht für das Erschleichen von Leistungen, wozu das Schwarzfahren zählt, Strafen von bis zu einem Jahr Freiheitsentzug oder Geldstrafen vor. Wer diese Geldstrafe nicht begleichen kann, muss mit einer Ersatzfreiheitsstrafe rechnen. Besonders betroffen sind laut Freiheitsfonds erwerbslose, obdachlose und einkommensschwache Personen. Die SPD befürwortet schon länger eine Entkriminalisierung dieser Tatbestände.
Arne Semsrott, Gründer des Freiheitsfonds, fordert Justizministerin Hubig auf, den Paragrafen abzuschaffen. Dies könne die Justiz entlasten und erhebliche Kosten einsparen, welche der Staat derzeit für die Unterbringung der Betroffenen aufbringt. Das Projekt hat durch seine Einsätze insgesamt bereits 1.400 Menschen befreit und dem Staat Ausgaben in Höhe von etwa 20 Millionen Euro erspart.

