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20) Im übrigen geht das Trinkgeld den Arbeitgeber, sofern nicht anderes vereinbart wurde, schlicht und einfach gar nichts an. Der Arbeitnehmer hat in solchen Fällen, also berufsbedingt "Trinkgeldgefährdeten" Berufen in seiner eigenen Steuererklärung lediglich anzugeben, wie hoch sein Trinkgeld war, alternativ zu erklären, dass er Trinkgeld strikt ablehnt. So macht die Katze es, wenn sie eine Maus fangen will ....;-))
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20) Hier geht es nicht um Krankenschwestern/Verkä uferinnen (ersatzweise männliche Form);-),
sondern um 12,5l Bier pro Person/Woche in den Brauereien .... - die es sicher "ähnlich häufig" *fg gibt, wie Krankenschwestern, Verkäuferinnen .... etc.. Es geht schlicht um die Kirche, die im Dorf bleiben soll!
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19: Ich glaube nicht, dass wir darüber streiten müssen, ob Trinkgeld zum Einkommen gehört.
Warum soll das Einkommen einer Krankenschwester oder Verkäuferin anders behandelt werden, als das Einkommen einer Kellnerin oder Frisörin? Die männlichen Berufsbezeichnungen kannst du ersatzweise benutzen.
Was nicht alles diskutiert wird, um wieder ein kleines "Zubrot" versteuern zu können. Unfassbar!
Sachbezüge sind doch auch bis 44 Euro steuerfrei. Unsere Mitarbeiter bekommen Tankgutscheine dafür. Spesen sind ebenfalls steuerfrei. Und wer noch die Trinkgelder von Frisören und Servicepersonal versteuern möchte, der hat von Dienstleistung soviel Ahnung, wie ne Kuh vom tanzen! Ich gebe kein Trinkgeld, damit es vom Staat teilweise kassiert wird, sondern weil ich höflich bedient wurde.
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11) Genau das meinte ich auch mit meiner Bemerkung @7). Es ist doch wirklich so etwas von lächerlich, ... auch, dass es überhaupt nötig ist, darüber zu diskutieren ... lach ... oder es zu kommentieren ;-)) - Himmel, watt hamwa für Zeit, wa ?;-))
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14: Natürlich muss auch das Trinkgeld schön versteuert und der richtige Anteil an die Sozialversicherungen abgeführt werden. So erwirbt man halbwegs realistische Ansprüche an Rente, Krankengeld usw. Andernfalls klaffen im Bedarfsfall ganz schöne Lücken (oder sollen die mit z.B. Grund- oder Einheitsrente gestopft werden?).
Von Neid keine Spur, ich war selbst einmal in der Getränkeindustrie beschäftigt. Die Tatsachen müssen trotzdem richtig benannt werden.
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12, wenn du aber so schön nachrechnen kannst , biste wohl doch bissel neidisch , ich bin ehrlich , ich bin auch neidisch
(14) mesca · 10. Januar 2020
Ja genau wie das Trinkgeld von Servicepersonal oder Frisören, alles schön versteuern. Jede Vergünstigung streichen - langsam fange ich an, die Franzosen zu beneiden. Da gehen -zigtausende auf die Strasse, um Vergünstigungen von wenigen zu retten - nach dem Motto "wehret den Anfängen". Erinnerung an den 3tägigen Generalstreik im ÖD 1974: 11 % mehr Lohn, 1992 waren es immerhin nach 12 Tagen noch 5,4 %. Und heute? Da freut man sich über 2,2 %, wenn überhaupt. Immer noch erbärmlich.
In Frankreich gehen gerade Tausende auf die Straße, weil traditionelle Privilegien zum Wohle aller, besonders der Nicht-Priveligierten, abgeschafft werden sollen.
Bevor sich Legenden bilden: Neidisch bin ich überhaupt nicht. Nur bin ich es gewohnt, dass alle Leistungen des Arbeitgebers auf der Lohnsteuerkarte und in den Sozialabgaben auftauchen. Und für die Rechenkünstler: 2,5 l/Tag sind bei einer 5-Tage-Woche 12,5 l, wesentlich mehr als eine Kiste.
(11) mesca · 10. Januar 2020
Der Neid scheint manche wirklich aufzufressen, unglaublich, was aus diesem Land und seiner Bevölkerung geworden ist. 1 Kiste Bier pro Woche, steuerfrei - skandalös!!!!! Und am Fiskus vorbei, eieiei.... Letzteres wird wahrscheinlich die wenigsten interessieren, viel schlimmer ist, dass irgendwer irgendwas hat, was man selbst nicht hat. Aber statt dass man anfängt, sich gegen überbordenden staatlichen Zugriff zu wehren, sieht man zu, dass Vergünstigungen für andere verschwinden - erbärmlich!
"Anspruch auf 2,5 Liter steuerfreies Bier. Sie sind Teil ihres Lohns" Für jeden Normalo ohne Lobby sind Teile des Lohns lohnsteuer- und sozialabgaben-pflichtig. Von der Schädigung der Gesundheit bei diesem Alkoholkonsum einmal abgesehen. Diese Menge wird wohl selten selbst getrunken, zumal Getränke tagsüber beim Arbeitgeber Brauerei wahrscheinlich nicht erfasst werden. Sozialschädliches Hinterziehen von Abgaben mit staatlicher Erlaubnis!
(8) k14270 · 10. Januar 2020
131.000 Hektoliter? Haben die Brauereien überhaupt noch so viele Mitarbeiter oder wird mangels Bonpflicht schwarz verkauft (ein bisschen Ironie muss sein).
Ich vermute, da gehen dem Staat Unsummen verloren .... - ein wirklich hochbrisantes Thema. -
Ich vermute auch, dass die Idee bei einer Brauereibesichtigung mit anschließender Verköstigung entstand ... - Probleme könnte es geben ... !!!
Früher hatten Beamte, Bürgermeistern, etc. einen Anspruch auf tägliches Bier. Je höher die Stellung, desto mehr Bier gab es. Nicht umsonst gab es Ratskeller unter den Rathäusern.
(5) k408300 · 10. Januar 2020
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3 das ist etwa eine Kiste Bier pro Woche
(4) k408300 · 10. Januar 2020
dieses Deputat gilt auch in der Tabakherstellung steuerfrei
Pro Arbeitstag(!) 2,5 Liter Bier. Ich staune. Gilt das dann auch für Tankstellenmitarbeiter?
na dann Prost, lasst es euch schmecken