Berlin (dts) - Die umstrittene Besteuerung von Haustrunk ist vom Tisch. Ein Beamter des Bundesfinanzministeriums erklärte den Länderfinanzministern in einem Brief: "Nach Auswertung ihrer Stellungnahme teile ich mit, dass ich von einer Gesetzesinitiative zur Abschaffung der Steuerbefreiung für […] mehr

Kommentare

26raffaela12. Januar 2020
Krankenschwestern erhalten von mir auch Geld, wenn ich ein paar Tage dort gut versorgt wurde. Trinkgeld gehört nicht zum Einkommen und darf so auch nicht in die Gehälter einfließen. <link> Wie das Bier verbucht wird? Ganz einfach. <link> Alles geregelt ohne Betrug!
25Han.Scha12. Januar 2020
@23 : Krankenschwestern bekommen Trinkgeld? M.W. gehört z.B. im Frisör- und Gaststättenbereich das Trinkgeld zum Einkommen. Somit erledigen sich die Fragen nach Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Ich meine, dass wie in anderen Berufen, alle Leistungen des Arbeitgebers über die Lohnabrechnung zu erfassen sind. Wohin soll das sonst führen? Soll die Fleischereiverkäuferin 10 kg Kotelett pro Woche ohne Berechnung bekommen? Wie verbucht der Betrieb dies ohne zu betrügen?
24Mehlwurmle12. Januar 2020
2,5 Liter Bier pro Tag und Mitarbeiter ist aber auch schon eine ordentliche Hausnummer. Werden die alle zu Alkoholikern erzogen?
23raffaela11. Januar 2020
@20 Muss eine Krankenschwester Trinkgeld (sofern sie welches bekommt) versteuern? Ich denke nicht. Ergo wird sie auch nicht anders behandelt. Trinkgeld bleibt steuerfrei und das ist gut so. Nur der Arbeitgeber (sofern er als Wirt, Taxifahrer, Frisör etc.) Trinkgeld kassiert, muss versteuern. Ich würde jedenfalls kein Trinkgeld mehr geben, wenn das versteuert werden müsste. Mit dem hier genannten Freibier könnte ich zwar nichts anfangen :-) Aber im Austausch mit d. Nachbar für ein Kilo Kaffee?..
22wimola11. Januar 2020
@20 ) Im übrigen geht das Trinkgeld den Arbeitgeber, sofern nicht anderes vereinbart wurde, schlicht und einfach gar nichts an. Der Arbeitnehmer hat in solchen Fällen, also berufsbedingt "Trinkgeldgefährdeten" Berufen in seiner eigenen Steuererklärung lediglich anzugeben, wie hoch sein Trinkgeld war, alternativ zu erklären, dass er Trinkgeld strikt ablehnt. So macht die Katze es, wenn sie eine Maus fangen will ....;-))
21wimola11. Januar 2020
@20 ) Hier geht es nicht um Krankenschwestern/Verkäuferin nen (ersatzweise männliche Form);-), sondern um 12,5l Bier pro Person/Woche in den Brauereien .... - die es sicher "ähnlich häufig" *fg gibt, wie Krankenschwestern, Verkäuferinnen .... etc.. Es geht schlicht um die Kirche, die im Dorf bleiben soll!
20Han.Scha11. Januar 2020
@19 : Ich glaube nicht, dass wir darüber streiten müssen, ob Trinkgeld zum Einkommen gehört. Warum soll das Einkommen einer Krankenschwester oder Verkäuferin anders behandelt werden, als das Einkommen einer Kellnerin oder Frisörin? Die männlichen Berufsbezeichnungen kannst du ersatzweise benutzen.
19raffaela11. Januar 2020
Was nicht alles diskutiert wird, um wieder ein kleines "Zubrot" versteuern zu können. Unfassbar! Sachbezüge sind doch auch bis 44 Euro steuerfrei. Unsere Mitarbeiter bekommen Tankgutscheine dafür. Spesen sind ebenfalls steuerfrei. Und wer noch die Trinkgelder von Frisören und Servicepersonal versteuern möchte, der hat von Dienstleistung soviel Ahnung, wie ne Kuh vom tanzen! Ich gebe kein Trinkgeld, damit es vom Staat teilweise kassiert wird, sondern weil ich höflich bedient wurde.
18wimola10. Januar 2020
@11 ) Genau das meinte ich auch mit meiner Bemerkung @7). Es ist doch wirklich so etwas von lächerlich, ... auch, dass es überhaupt nötig ist, darüber zu diskutieren ... lach ... oder es zu kommentieren ;-)) - Himmel, watt hamwa für Zeit, wa ?;-))
17Han.Scha10. Januar 2020
@14 : Natürlich muss auch das Trinkgeld schön versteuert und der richtige Anteil an die Sozialversicherungen abgeführt werden. So erwirbt man halbwegs realistische Ansprüche an Rente, Krankengeld usw. Andernfalls klaffen im Bedarfsfall ganz schöne Lücken (oder sollen die mit z.B. Grund- oder Einheitsrente gestopft werden?).
16Han.Scha10. Januar 2020
Von Neid keine Spur, ich war selbst einmal in der Getränkeindustrie beschäftigt. Die Tatsachen müssen trotzdem richtig benannt werden.
15stphnrei10. Januar 2020
@12 , wenn du aber so schön nachrechnen kannst , biste wohl doch bissel neidisch , ich bin ehrlich , ich bin auch neidisch
14mesca10. Januar 2020
Ja genau wie das Trinkgeld von Servicepersonal oder Frisören, alles schön versteuern. Jede Vergünstigung streichen - langsam fange ich an, die Franzosen zu beneiden. Da gehen -zigtausende auf die Strasse, um Vergünstigungen von wenigen zu retten - nach dem Motto "wehret den Anfängen". Erinnerung an den 3tägigen Generalstreik im ÖD 1974: 11 % mehr Lohn, 1992 waren es immerhin nach 12 Tagen noch 5,4 %. Und heute? Da freut man sich über 2,2 %, wenn überhaupt. Immer noch erbärmlich.
13Han.Scha10. Januar 2020
In Frankreich gehen gerade Tausende auf die Straße, weil traditionelle Privilegien zum Wohle aller, besonders der Nicht-Priveligierten, abgeschafft werden sollen.
12Han.Scha10. Januar 2020
Bevor sich Legenden bilden: Neidisch bin ich überhaupt nicht. Nur bin ich es gewohnt, dass alle Leistungen des Arbeitgebers auf der Lohnsteuerkarte und in den Sozialabgaben auftauchen. Und für die Rechenkünstler: 2,5 l/Tag sind bei einer 5-Tage-Woche 12,5 l, wesentlich mehr als eine Kiste.
11mesca10. Januar 2020
Der Neid scheint manche wirklich aufzufressen, unglaublich, was aus diesem Land und seiner Bevölkerung geworden ist. 1 Kiste Bier pro Woche, steuerfrei - skandalös!!!!! Und am Fiskus vorbei, eieiei.... Letzteres wird wahrscheinlich die wenigsten interessieren, viel schlimmer ist, dass irgendwer irgendwas hat, was man selbst nicht hat. Aber statt dass man anfängt, sich gegen überbordenden staatlichen Zugriff zu wehren, sieht man zu, dass Vergünstigungen für andere verschwinden - erbärmlich!
10Han.Scha10. Januar 2020
"Anspruch auf 2,5 Liter steuerfreies Bier. Sie sind Teil ihres Lohns" Für jeden Normalo ohne Lobby sind Teile des Lohns lohnsteuer- und sozialabgaben-pflichtig. Von der Schädigung der Gesundheit bei diesem Alkoholkonsum einmal abgesehen. Diese Menge wird wohl selten selbst getrunken, zumal Getränke tagsüber beim Arbeitgeber Brauerei wahrscheinlich nicht erfasst werden. Sozialschädliches Hinterziehen von Abgaben mit staatlicher Erlaubnis!
9Platon99910. Januar 2020
HICKS.....
8k1427010. Januar 2020
131.000 Hektoliter? Haben die Brauereien überhaupt noch so viele Mitarbeiter oder wird mangels Bonpflicht schwarz verkauft (ein bisschen Ironie muss sein).
7wimola10. Januar 2020
Ich vermute, da gehen dem Staat Unsummen verloren .... - ein wirklich hochbrisantes Thema. - Ich vermute auch, dass die Idee bei einer Brauereibesichtigung mit anschließender Verköstigung entstand ... - Probleme könnte es geben ... !!!
6FichtenMoped10. Januar 2020
Früher hatten Beamte, Bürgermeistern, etc. einen Anspruch auf tägliches Bier. Je höher die Stellung, desto mehr Bier gab es. Nicht umsonst gab es Ratskeller unter den Rathäusern.
5k40830010. Januar 2020
@3 das ist etwa eine Kiste Bier pro Woche
4k40830010. Januar 2020
dieses Deputat gilt auch in der Tabakherstellung steuerfrei
3thrasea10. Januar 2020
Pro Arbeitstag(!) 2,5 Liter Bier. Ich staune. Gilt das dann auch für Tankstellenmitarbeiter?
2katrin2310. Januar 2020
na dann Prost, lasst es euch schmecken
1bs-alf10. Januar 2020
Na dann PROST !