Flüchtlingspolitik im Fokus: Neue Regelungen für ukrainische Geflüchtete ab 2025
Das Bundeskabinett hat dem Entwurf eines neuen Leistungsrechtsanpassungsgesetzes zugestimmt, welches die Unterstützung für ukrainische Geflüchtete, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland kommen, verändern wird. Diese Gruppe soll Anspruch auf geringere finanzielle Unterstützung haben, ähnlich den Leistungen für Asylbewerber. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) präsentierte den Entwurf als Teil des schwarz-roten Koalitionsvertrags.
Diese Neuregelung sieht vor, dass Neuankömmlinge unter den Unterstützungsbetrag von 563 Euro im Monat fallen, der derzeit für das Bürgergeld gezahlt wird. Künftig soll der monatliche Betrag 441 Euro betragen, wie es auch für andere Geflüchtete aus unterschiedlichen Herkunftsländern gilt. Arbeitsfähigen Flüchtlingen wird darüber hinaus nahegelegt, sich aktiv um eine Arbeitsstelle zu bemühen und notfalls Unterstützungsangebote der Arbeitsagenturen in Anspruch zu nehmen.
Das zentrale Ziel der Regierung bleibt jedoch die rasche Eingliederung der Geflüchteten in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft. Der sogenannte Job-Turbo, der bereits unter Hubertus Heil implementiert wurde, verzeichnete Erfolge: Eine erhebliche Anzahl an Ukrainerinnen und Ukrainern fand Arbeit, obwohl sprachliche Hürden bestehen. Bis Oktober lebten in Deutschland rund 1,26 Millionen geflüchtete Ukrainer, wobei 242.000 davon bis Ende 2024 bereits in Beschäftigung waren.
Die Einführung der Stichtagsregelung zum April 2025 verfolgt das Ziel, den verwaltungstechnischen Aufwand zu minimieren. Eine Übergangslösung wurde ebenfalls geschaffen, die es ermöglicht, dass bereits gewährte Bürgergeld-Leistungen bis zum Auslaufen der Bescheide weitergezahlt werden.

