FDP scheitert vor Gericht: Schuldenbremse im Fokus
Mehrere Landtagsfraktionen der FDP haben juristisch erfolglos versucht, die Abstimmung ihrer Landesregierungen über ein umfangreiches Finanzpaket des Bundes im Bundestag zu blockieren. Das Verfassungsgericht in Baden-Württemberg wies den Antrag der FDP-Landtagsfraktion zurück. Auch die obersten Gerichte in Nordrhein-Westfalen, Bremen und Hessen entschieden gegen die Anträge der liberalen Fraktionen. Hauptkritikpunkt der FDP war die unzureichende Mitwirkung der Landesparlamente bei der Entscheidungsfindung.
Das geplante Finanzpaket sieht eine vorübergehende Lockerung der Schuldenbremse durch das Grundgesetz vor. Ziel ist es, dringend benötigte Investitionen in Verteidigung, Zivilschutz, Nachrichtendienste und Cybersicherheit zu ermöglichen. Zusätzlich wird ein Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz initiiert, das nicht unter die Schuldenbremse fällt. Von den insgesamt 500 Milliarden Euro des geplanten Sondervermögens sollen den Ländern 100 Milliarden Euro zufließen. Zudem erhalten die Länder die Möglichkeit, ihre bisherige Schuldenobergrenze von null auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu erhöhen.
Nachdem das Finanzpaket mit Unterstützung von Union, SPD und Grünen bereits erfolgreich im Bundestag verabschiedet wurde, steht nun die Abstimmung im Bundesrat an. Eine Zweidrittelmehrheit ist auch hier erforderlich, was 46 der 69 möglichen Stimmen der Länder bedeutet. Diese Mehrheit gilt als gesichert, da Bayern, das entscheidende sechs Stimmen beisteuern kann, seine Unterstützung signalisiert hat.