@4
Die Frage ist: Hat das Gericht sonst andere Dinge zu tun oder drehte es nur Däumchen? Vermutlich ja, also werden im Endeffekt Kosten angefallen sein.
@3
Im Prinzip schon. Man kann allerdings fragen, ob überhaupt (zusätzliche) Kosten angefallen bzw. entstanden sind? Gerichte brauchen wir halt, ob mit oder ohne sinnbefreiten Anträgen gewisser Fraktionen.
@1
In Hessen: "Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten
nicht erstattet." In BaWü: "Das Verfahren ist kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet." Es bezahlt also niemand bzw. es ist im allgemeinen Haushalt der Gerichte verortet.