Mehrere Landtagsfraktionen der FDP haben juristisch erfolglos versucht, die Abstimmung ihrer Landesregierungen über ein umfangreiches Finanzpaket des Bundes im Bundestag zu blockieren. Das Verfassungsgericht in Baden-Württemberg wies den Antrag der FDP-Landtagsfraktion zurück. Auch die obersten […] mehr

Kommentare

7Dr_Feelgood_Jr21. März 2025
Warten wir einfach mal ab, was unsere FDP-Sparfüchse dazu so sagen.
6Pontius21. März 2025
@4 Die Frage ist: Hat das Gericht sonst andere Dinge zu tun oder drehte es nur Däumchen? Vermutlich ja, also werden im Endeffekt Kosten angefallen sein.
5Dr_Feelgood_Jr20. März 2025
@4 das stimmt auch wieder. Naja, solange sich niemand hier beschwert, scheint ja alles tutti zu sein.
4thrasea20. März 2025
@3 Im Prinzip schon. Man kann allerdings fragen, ob überhaupt (zusätzliche) Kosten angefallen bzw. entstanden sind? Gerichte brauchen wir halt, ob mit oder ohne sinnbefreiten Anträgen gewisser Fraktionen.
3Dr_Feelgood_Jr20. März 2025
@2 Danke" Also schlussendlich doch der Steuerzahler (wenn ich richtig schlussfolgere)?
2thrasea20. März 2025
@1 In Hessen: "Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet." In BaWü: "Das Verfahren ist kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet." Es bezahlt also niemand bzw. es ist im allgemeinen Haushalt der Gerichte verortet.
1Dr_Feelgood_Jr20. März 2025
Wer zahlt eigentlich die Kosten für das Bemühen der Verfassungsgerichte? Die FDP? Der Steuerzahler? Habe dazu nichts finden können.