Falschparker auf Mutter-Kind-Parkplätzen
17. August 2018, 13:36 Uhr · Quelle: LifePR
Düsseldorf, 17.08.2018 (lifePR) - Ob sie nun Mutter-Kind-, Eltern-Kind oder – ganz fortschrittlich – Kunde-Kind-Parkplatz genannt werden, sie liegen immer verlockend nah am Eingang des Gebäudes. Zudem sind sie oft etwas breiter angelegt, damit die kleinen Steppkes leichter aus dem Auto geholt werden können. Alles in allem also ein sehr einladender Parkraum. Vor allem, wenn man nur mal schnell in den Supermarkt huschen will oder der restliche Parkplatz hoffnungslos überfüllt ist. Aber die ARAG Experten warnen davor, sich ohne Kind auf diese speziellen Plätze zu stellen. Es gibt zwar keine gesetzliche Regelung dafür, aber Nutzungsbedingungen des Betreibers. Und die können Vertragsstrafen, Hausverbote oder gar Abschleppen für Falschparker vorsehen.
Mehr zum Thema unter: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/
Mehr zum Thema unter: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

