Extra-Geld nur für wenige Hartz-IV-Empfänger
Berlin (dpa) - Nur wenige Hartz-IV-Empfänger können auf Extra- Zahlungen hoffen. Die Bundesregierung hat einen Katalog vorgelegt, in dem festgehalten ist, für welche Leistungen eine Härtefallregelung gelten soll und für welche nicht. Profitieren können von der Klausel unter anderem chronisch Kranke, Rollstuhlfahrer oder geschiedene Paare. Nicht als Härtefall eingestuft werden Ausgaben für die Praxisgebühr, Brillen oder Waschmaschinen. Mit der Liste wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts teilweise umgesetzt.