Europarat beschließt Kommission zur Entschädigung der Ukraine
Der Europarat macht Fortschritte im Bestreben, der ukrainischen Bevölkerung durch Entschädigungszahlungen für Kriegsschäden beizustehen. Auf einer diplomatischen Konferenz im niederländischen Den Haag einigten sich die 46 Mitgliedsstaaten auf die Errichtung einer speziellen Entschädigungs-Kommission zugunsten der Ukraine. Unter den Anwesenden war auch der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj, der die Unterstützung ausdrücklich würdigte.
Bereits 34 Länder unterzeichneten gemeinsam mit der Europäischen Union, die unabhängig vom Europarat agiert, das Abkommen zur Gründung der Kommission. Das Abkommen steht darüber hinaus auch Ländern und regionalen Organisationen außerhalb Europas offen. Die Kommission soll die Aufgabe übernehmen, Schadenersatzforderungen von Einzelpersonen, Organisationen und öffentlichen Institutionen zu evaluieren, die durch russische völkerrechtswidrige Handlungen in oder gegen die Ukraine entstanden sind. Wichtig ist, dass die Kommission ebenso die Entschädigungshöhe festsetzt.
Die Schaffung dieser Kommission wird als zweiter wesentlicher Schritt betrachtet, nachdem der Europarat 2023 bereits das Schadensregister zur Dokumentation der Kriegszerstörungen initiiert hatte. Dieses Register verzeichnet bereits mehr als 85.000 Anträge. Zukünftig ist die Etablierung eines Entschädigungsfonds vorgesehen, wobei derzeit nach geeigneten Finanzierungsquellen gesucht wird. Eine mögliche Quelle könnte das eingefrorene Vermögen der russischen Staatsbank sein, über dessen Verwendung beim anstehenden EU-Gipfel diskutiert wird. Laut der EU-Außenbeauftragten Kaja Kallas sei die Finanzierung die „größte Herausforderung“.
Die Kommission nimmt ihre Arbeit auf, sobald 25 Staaten das Abkommen in ihren nationalen Rechtsrahmen integriert haben und ausreichende finanzielle Mittel zur Unterstützung des Anfangsbetriebs bereitstehen. Die Finanzierung erfolgt durch jährliche und freiwillige Beiträge der Mitglieder, wobei im Falle eines russischen Beitritts Russland die Kosten tragen soll.

