Europäischer Gerichtshof verpflichtet Frontex: Grundrechtsschutz bei Rückführungen gestärkt

Die Europäische Gerichtslandschaft hat eine wegweisende Entscheidung getroffen: Die europäische Grenzschutzagentur Frontex kann für Grundrechtsverletzungen bei Abschiebungen haftbar gemacht werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass Frontex gemäß EU-Recht die Verantwortung trägt, die Grundrechte von Asylsuchenden während sogenannten Rückkehraktionen zu schützen. Dieser Schutz umfasst auch die Überprüfung, ob alle betroffenen Personen über gültige Rückkehrentscheidungen verfügen.
In einem konkreten Fall wird das Gericht der Europäischen Union nun die Schadenersatzklage einer syrisch-kurdischen Familie erneut beleuchten müssen. Die Familie, bestehend aus Eltern und vier Kindern, war nach einer von Frontex geleiteten Rückkehraktion aus Griechenland in die Türkei abgeschoben worden, obwohl sie einen Asylantrag stellen wollte. Aus Angst vor einer weiteren Abschiebung nach Syrien floh die Familie anschließend in den Irak.
Zuvor hatte das Gericht der Europäischen Union die Klage der Familie abgewiesen. Die Begründung: Es habe keinen direkten Zusammenhang zwischen dem potenziellen Fehlverhalten von Frontex und dem geforderten Schadenersatz von 140.000 Euro gegeben. Doch der EuGH widersprach dieser Ansicht und machte deutlich, dass Frontex mehr als nur technische Unterstützung leiste; die Agentur müsse sicherstellen, dass gültige Rückkehrentscheidungen vorliegen. Zudem trügen Mitgliedstaaten nicht die alleinige Verantwortung für mögliche Grundrechtsverletzungen während eines Rückführungsflugs.
Darüber hinaus wird eine weitere Schadenersatzklage gegen Frontex neu aufgerollt. In diesem Fall eines syrischen Klägers, der angibt, Opfer eines sogenannten Pushbacks geworden zu sein, wurde die ursprüngliche Klage wegen mangelndem Schadensnachweis abgewiesen. Doch laut EuGH hätte das erstinstanzliche Gericht Maßnahmen ergreifen müssen, um von Frontex umfassende Informationen anzufordern.

