Europäische Gerichtshof: Honig muss auf Gen-Rückstände geprüft werden
Luxemburg (dts) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Verkauf von Honig mit Spuren von gentechnisch verändertem Mais gestoppt. Honig mit auch nur geringen Rückständen von gentechnisch veränderten Pollen darf künftig nur noch mit Zulassung in den Handel gebracht werden, entschied der EuGH in Luxemburg am Dienstag. Der Gerichtshof gab damit der Klage eines Hobby-Imkers aus Augsburg recht.
Der Imker Karl Heinz Bablok hatte den Honig seines Bienenstockes testen lassen und Gen-Rückstände darin festgestellt, da auf einem Feld in der Nähe des Bienenstocks genmanipulierter Mais angebaut wurde. Daraufhin hatte Bablok seinen Honig vernichtet und den Freistaat Bayern auf Schadensersatz verklagt. Die Richter gaben ihm nun recht. Dem Urteil zufolge muss Honig, der mit genveränderten Pollen verunreinigt ist, aus dem Handel genommen werden. Auch müssen in Zukunft alle Landwirte, die Genmais anbauen, damit rechnen, dass Imker in ihrer Region Schadensersatz oder Schutzmaßnahmen einklagen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat angekündigt das Urteil zu überprüfen.
Der Imker Karl Heinz Bablok hatte den Honig seines Bienenstockes testen lassen und Gen-Rückstände darin festgestellt, da auf einem Feld in der Nähe des Bienenstocks genmanipulierter Mais angebaut wurde. Daraufhin hatte Bablok seinen Honig vernichtet und den Freistaat Bayern auf Schadensersatz verklagt. Die Richter gaben ihm nun recht. Dem Urteil zufolge muss Honig, der mit genveränderten Pollen verunreinigt ist, aus dem Handel genommen werden. Auch müssen in Zukunft alle Landwirte, die Genmais anbauen, damit rechnen, dass Imker in ihrer Region Schadensersatz oder Schutzmaßnahmen einklagen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat angekündigt das Urteil zu überprüfen.