EuGH-Urteil: Strengere Kriterien für sichere Herkunftsstaaten in der EU
Die Richterinnen und Richter des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) haben mit ihrem jüngsten Urteil die Latte höher gelegt, wenn es um die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten für beschleunigte Asylverfahren geht. Zukünftig müssen die Mitgliedstaaten der EU detailliert darlegen, auf welchen Quellen ihre Einschätzungen basieren. Darüber hinaus ist es unerlässlich, dass die gesamte Bevölkerung eines Landes als sicher betrachtet werden kann, damit dieses auf die Liste sicherer Herkunftsstaaten gesetzt wird.
Im Mittelpunkt des Urteils stand Italiens umstrittenes "Albanien-Modell", das eine rasche Bearbeitung von Asylanträgen außerhalb der eigenen Landesgrenzen vorsieht. Allerdings kann dieses Modell nur umgesetzt werden, wenn das Herkunftsland des Asylbewerbers als sicher gilt. Der EuGH hat klargestellt, dass die Einstufung eines Landes als sicher auch rechtlich überprüfbar sein muss. Vor allem dürfen Staaten nicht als sicher gelten, wenn bestimmte Personengruppen, etwa homosexuelle Personen, dort bedroht sind.
Besonders betroffen von diesem Urteil sind Pläne der italienischen Regierung unter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, die sich vehement gegen die Entscheidung ausspricht. Meloni kritisiert, dass die rechtlichen Grenzen der nationalen Handlungsspielräume nun weiter eingeengt werden und sieht in dem Urteil eine Kompetenzüberschreitung der Justiz. Nichtsdestotrotz bestätigte der EuGH, dass bislang geltendes EU-Recht Vorrang hat und wandte sich gegen Italien, das Bangladesch fälschlicherweise als sicheren Herkunftsstaat deklariert hatte. Die von Italien geschaffenen Infrastrukturen in Albanien für Asylverfahren gerieten damit in neue rechtliche Untiefen.
Für Deutschland, das ebenfalls eine eigene Liste sicherer Herkunftsstaaten führt, hat das Urteil möglicherweise weitreichende Folgen. Migrationsrechts-Expertin Pauline Endres de Oliveira betont die Bedeutung der europäischen Standards auch für deutsche Regularien. Derzeit wird im Bundesinnenministerium geprüft, welche direkten Auswirkungen das Urteil aus Luxemburg haben könnte.

