EuGH-Urteil erschwert Italiens 'Albanien-Modell' und beeinflusst EU-Asylverfahren
Mit einem jüngsten Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Anforderungen an die Definition sicherer Herkunftsstaaten verschärft und damit Italiens umstrittenes 'Albanien-Modell' zur beschleunigten Bearbeitung von Asylanträgen in Frage gestellt. Das Urteil legt fest, dass EU-Mitgliedstaaten eigene Listen solcher Staaten nur erstellen dürfen, wenn die zugrunde liegenden Quellen transparent sind und die gesamte Bevölkerung des Landes als sicher gilt. Diese Entscheidung trifft Italien, das im Rahmen eines Abkommens mit Albanien Asylanträge außerhalb seiner eigenen Grenzen prüfen lässt, besonders hart.
Der EuGH betonte, dass die Beurteilung eines Herkunftsstaats als sicher gerichtlich überprüfbar sein muss. Bis zur Einführung neuer EU-Asylregeln darf ein Staat nicht als sicher eingestuft werden, wenn bestimmte Personengruppen, wie etwa homosexuelle Menschen, dort nicht geschützt sind. Diese neuen Regelungen, die bereits für Juni 2026 vorgesehen sind, erlauben Ausnahmen und regionale Differenzierungen. Doch bis dahin greift weiterhin das alte EU-Recht, das die aktuelle Praxis infrage stellt.
Das Urteil schürte erheblichen Unmut in Italien, insbesondere bei der Regierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni. Meloni kritisierte das Urteil scharf und bezeichnete die richterliche Entscheidung als unbegründete Ausweitung der Justizkompetenzen. Der Rechtsanwalt der klagenden Geflüchteten aus Bangladesch sieht hingegen den Vorrang des Unionsrechts gestärkt.
Das Urteil hat Auswirkungen über Italien hinaus und ist auch für Deutschland relevant. Berlin hat ebenfalls eine Liste sicherer Herkunftsländer, die den westeuropäischen sowie einige afrikanische und osteuropäische Staaten umfasst. Migrationsexpertin Pauline Endres de Oliveira unterstreicht die Tragweite des Urteils für die gesamte Europäische Union, da nun auch die deutsche Praxis der Überprüfung bedarf. Das Bundesinnenministerium zögert noch mit einer Stellungnahme zu den Konsequenzen, die sich aus der Entscheidung des EuGH ergeben könnten.
Für das italienische 'Albanien-Modell' und die damit verbundene Praxis bleiben viele rechtliche Fragen offen. Besonders die Unterbringung der Geflüchteten in albanischen Lagern könnte als unrechtmäßige Inhaftierung gewertet werden, was internationalen Rechtsnormen widerspräche.

