
Mit einem jüngsten Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Anforderungen an die Definition sicherer Herkunftsstaaten verschärft und damit Italiens umstrittenes 'Albanien-Modell' zur beschleunigten Bearbeitung von Asylanträgen in Frage gestellt. Das Urteil legt fest, dass EU-Mitgliedstaaten
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