EU-Vertrag: Bundestag will im August Sondersitzung abhalten

Berlin (dts) - Nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts will der Bundestag im August zu einer Sondersitzung zum EU-Reformvertrag zusammenkommen. In einer ersten Lesung soll ein neues Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungsrechte des Parlaments in EU-Fragen beraten werden. Das hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil heute Morgen verlangt. Deutschland darf dem Vertrag von Lissabon erst zustimmen, wenn die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat gestärkt seien. Die deutschen Begleitgesetze zum Lissabon-Vertrag sind nach Ansicht des Gerichts verfassungswidrig, weil dem Bundestag und dem Bundesrat darin keine ausreichenden Beteiligungsrechte eingeräumt würden. Erst dann kann Bundespräsident Horst Köhler den Vertrag unterschreiben.
DEU / Verfassungsgericht / Europa
30.06.2009 · 11:33 Uhr
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