EU verschärft Gangart gegen Alkoholverstöße am Steuer: Führerscheinentzug nun EU-weit bindend

Die Europäische Union richtet ihren Fokus auf die Ausmerzung von Sicherheitslücken im Straßenverkehr, die insbesondere Alkoholverstöße betreffen. In einer zeitgemäßen Beschlussfassung hat sie sich dafür ausgesprochen, die Handhabe gegenüber Alkoholsündern zu vereinheitlichen, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat die Verfehlung begangen wurde. Diese strikte Grenzübergreifende Regulierung soll das Ende einer äußerst fragwürdigen bisherigen Praxis markieren: Verkehrssündern, die mit Alkohol am Steuer erwischt und deren Führerschein daraufhin im Ausland entzogen wurde, war es bisher möglich, in ihrem Heimatland die Fahrt unbeeinträchtigt fortzusetzen.

Die Inkonsistenz dieser Praxis stand seit längerem zur Diskussion, denn faktisch existiert innerhalb der EU ein einheitlicher Verkehrsraum, der auf einem Geflecht gemeinsamer Regeln und Normen basiert. Entsprechend dieser Gemeinsamkeit ist es unumgänglich, dass die europaweite Nulltoleranz gegenüber der Trunkenheit im Straßenverkehr konsequent durchgesetzt wird. Alkohol am Steuer stellt ein unbestrittenes Sicherheitsrisiko dar und darf in keinem EU-Staat zu einem laxeren Umgang führen.

Die Neuerung wirft zugleich ein Schlaglicht auf die Schwerfälligkeit der administrativen Prozesse in den Institutionen der Europäischen Union. Kritisiert wird die Schneckengeschwindigkeit, mit der solch zwingend notwendige Regelungen umgesetzt werden. Die Effektivität und Schnelligkeit, mit der auf die Anforderungen des modernen Verkehrsraums reagiert wird, bleibt hinter den Erwartungen zurück. Eine Verbesserung der bürokratischen Abläufe in Brüssel ist deshalb ebenso gefordert wie die Durchsetzung der Verkehrssicherheit auf den Straßen der Union. (eulerpool-AFX)

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[Eulerpool News] · 07.02.2024 · 09:30 Uhr
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