EU-Verordnung 1169/2011: Compliance und Investitionsschutz mit Software Maintenance-Verträgen von METTLER TOLEDO

(pressebox) Gießen, 29.08.2014 - Die Auszeichnung und der Verkauf frischer Ware sind gesetzlichen Vorgaben unterworfen, die sich jederzeit wandeln können. Mit Software Maintenance-Verträgen von METTLER TOLEDO halten LEH-Retailer ihre Wägetechnik und Preisauszeichner stets auf dem aktuellen Stand. Sie stellen damit sicher, dass ihre Systeme auch bei zukünftigen Gesetzesänderungen über alle Funktionen verfügen, die zur Umsetzung der Compliance-Vorgaben nötig sind.

Die EU-Verordnung 1169/2011 und entsprechende nationale Durchführungsverordnungen zur Kennzeichnung sorgen derzeit für neue rechtliche Rahmenbedingungen im Frischeverkauf. Und auch andere Bereiche wie die Fiskalisierung oder Rückverfolgbarkeit sind in jüngster Zeit vermehrt von Neuregelungen betroffen. Mit einem Software Maintenance-Vertrag von METTLER TOLEDO erhalten Retailer unmittelbar Zugriff auf die jeweils neueste Version der Applikationssoftware für Waagen und Preisauszeichner von METTLER TOLEDO und somit auf alle Funktionserweiterungen und Verbesserungen. Die neuesten Softwarestände entsprechen dabei stets den aktuellen Gesetzesvorgaben. METTLER TOLEDO entwickelt die Applikationssoftware für seine Geräte der UC Evo Line, der bC Line und der Etica Produktlinie permanent weiter und stimmt sie mit den geltenden Richtlinien ab.

Bereits konform mit EU-Verordnung 1169/2011

Mit den aktuellen Softwareständen beherrschen METTLER TOLEDO Geräte bereits die hervorgehobene Allergendarstellung innerhalb des Zutatentextes und die tabellarische Nährwertdarstellung wie von der EU-Verordnung 1169/2011 gefordert. Im Rahmen seiner InTouchSM Remote Services bietet METTLER TOLEDO zudem optionale Dienstleistungen zum Verteilen der Applikations-Updates über den gesamten Gerätebestand und zur Softwarepflege an.

Compliance, vertraglich garantiert

"Der Software Maintenance-Vertrag ist für Handelsunternehmen vergleichbar mit einer Versicherung für Compliance am Point of Sale: LEH-Retailer können auf die regelmäßigen Updates zugreifen und sich mit der neuesten Version stets darauf verlassen, dass ihre Technik in der Lage ist, alle Vorschriften umzusetzen", so Bruno Goudard, Food Safety Experte Retail bei METTLER TOLEDO. "Das schafft für die Zukunft Investitionssicherheit - weitere Kosten für die Anschaffung neuer Software Releases fallen mit dem Abschluss des Vertrages weg."

Hintergrund: EU-Verordnung 1169/2011

Die EU-Verordnung regelt die Deklaration von verpackten und lose verkauften Produkten neu. Zu den verpflichtenden Angaben bei vorverpackter Ware gehören eine hervorgehobene Kennzeichnung enthaltener Allergene und eine vollständige Nährwerttabelle. Hinzu kommen Angaben wie die Bezeichnung des Lebensmittels, die Herkunft und weitere produktbezogene Vorschriften. Ab 13. Dezember 2014 werden die Regelungen zur Allergenkennzeichnung zur Pflicht. Ab 13. Dezember 2016 ist eine Nährwerttabelle bei vorverpackten Produkten zwingend gefordert. Details wie die Weitergabe von Allergen-Informationen bei losen Produkten regelt jeder EU-Mitgliedstaat auf nationaler Ebene. Ein Vorschlag des Gesetzgebers in Deutschland für eine nationale Durchführungsverordnung liegt seit 14. Juli 2014 vor, eine endgültige Entscheidung steht noch aus. Weitere Informationen sind unter www.mt.com/retail-foodsafety verfügbar.
Produktionstechnik
[pressebox.de] · 29.08.2014 · 10:22 Uhr
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