EU-Verkehrsminister debattieren über Fluggastrechte: Streit um Entschädigungsfristen
Die europäischen Verkehrsminister stehen vor einer entscheidenden Abstimmung zur Reform der Fluggastrechte. Der Fokus liegt auf der Frage, ab welcher Verspätung Reisenden eine Entschädigung zusteht. Zur Diskussion stehen Zeitgrenzen von drei, vier oder fünf Stunden. Bemerkenswerterweise gibt es für keinen der Vorschläge bisher eine klare Mehrheit, doch Deutschland hat sich entschieden gegen die Vier- und Fünf-Stunden-Varianten positioniert.
In der Kontroverse um die neue Regelung bringen sich vor allem die Fluggesellschaften ein. Sie argumentieren, dass es aus technischen Gründen an zahlreichen europäischen Zielen nicht realisierbar sei, innerhalb von drei Stunden ein Ersatzflugzeug mitsamt Crew bereitstellen zu können. In kritischen Situationen könnte dies sogar dazu führen, dass auf steigende Entschädigungszahlungen verzichtet und zusätzliche Flüge gestrichen würden. Eine Frist von fünf Stunden sei aus ihrer Sicht angemessener.
Verbraucherschützer äußern jedoch Bedenken: Würde die Entschädigungsfrist auf fünf Stunden verlängert, könnten 80 Prozent der betroffenen Reisenden ihre Ansprüche nicht mehr geltend machen. Diese Argumentation verleiht der Debatte zusätzliche Brisanz und erhöht den Druck auf die Entscheidungsträger, eine Lösung im Sinne der Verbraucher zu finden.

