EU: Verkehrsdelikte im Ausland immer verfolgen
Berlin (dpa) - Verkehrssünder sollen künftig immer belangt werden, wenn sie im europäischen Ausland gegen die Regeln verstoßen. Die EU- Länder haben sich auf ein Gesetz zur grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsverstößen geeinigt. Ein Datennetz soll den Austausch von Namen und Adressen der Fahrzeughalter ermöglichen. Das schreibt die «Welt am Sonntag». Demnach geht es vor allem um Delikte wie zu schnelles Fahren, Überfahren roter Ampeln, Verletzung der Helm- und Gurtpflicht oder die Benutzung von Handys beim Fahren. Wer sein Bußgeld im Ausland nicht zahlt, soll daheim zur Kasse gebeten werden.