EU und Ukraine: Neuer Meilenstein im Freihandelsabkommen
Die Europäische Kommission hat erfolgreich ihre Verhandlungen mit der Ukraine über ein aktualisiertes Freihandelsabkommen beendet. Ziel dieses Abkommens ist die allmähliche Integration der Ukraine in den europäischen Binnenmarkt. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zufolge soll das Abkommen nicht nur die Handelsströme stärken, sondern auch Solidarität mit der kriegsgeplagten Ukraine zeigen.
Die Europäische Union erwartet von der Vereinbarung Vorteile wie reduzierte oder sogar gänzlich abgeschaffte Zölle. Auf der anderen Seite soll die Ukraine ihre Exporte in einigen Bereichen stabil halten können. Sie verpflichtet sich zudem zur Adaption europäischer Standards in sensiblen Bereichen wie Tierschutz und Pestizidverwendung, was ihr langfristig mehr Marktzugang verschaffen könnte. Im Mittelpunkt der Gespräche standen landwirtschaftliche Güter.
Beide Parteien haben sich auf spezifische Kontingente geeinigt, die entweder zollfrei oder zu besonders attraktiven Bedingungen gehandelt werden können. Besonders die Bauern in östlichen EU-Staaten hatten günstige Importe aus der Ukraine kritisch beäugt. Die während des Konflikts eingeführten Zollerleichterungen waren ihnen ein besonderer Dorn im Auge.
Zum Vergleich: Die Landwirtschaft trägt in der Ukraine mehr als sieben Prozent zur Wirtschaftsleistung bei, während sie in Deutschland unter einem Prozent liegt. Für einige wichtige Agrarprodukte aus der Ukraine gelten strenge Exportbestimmungen in die EU. Nach dem Protest der Landwirte wurden bereits im vergangenen Jahr verschärfte Importregeln für Waren wie Weizen, Mais, Zucker, Honig, Geflügelfleisch und Eier eingeführt.
In den nächsten Schritten liegt es an den EU-Staaten sowie dem Europaparlament, das Abkommen zu prüfen und zu ratifizieren. Die Europäische Kommission wird den Mitgliedsstaaten bald einen formellen Beschluss zur Annahme vorlegen.

