EU-Richter: Mehrfach befristete Arbeitsverträge zulässig
26. Januar 2012, 17:12 Uhr · Quelle: dpa
Luxemburg (dpa) - Unternehmen dürfen befristete Verträge ihrer Mitarbeiter mehrmals hintereinander verlängern, brauchen aber einen triftigen Grund dafür. Der Europäische Gerichtshof entschied in Luxemburg, dass solche Kettenbefristungen mit dem EU-Recht vereinbar sind. Im konkreten Fall hatte eine Frau geklagt, die zwischen 1996 und 2007 mit insgesamt 13 befristeten Arbeitsverträgen beim Amtsgericht Köln jeweils als Vertretung beschäftigt war. Ihr Fall muss nun erneut vor dem Bundesarbeitsgericht verhandelt werden.

