
Luxemburg (dpa) - Unternehmen dürfen befristete Verträge ihrer Mitarbeiter mehrmals hintereinander verlängern, brauchen aber einen triftigen Grund dafür. Der Europäische Gerichtshof entschied in Luxemburg, dass solche Kettenbefristungen mit dem EU-Recht vereinbar sind. Im konkreten Fall hatte eine
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