EU-Parlament gibt grünes Licht für grenzenloses Streamen

Brüssel/Straßburg – Gute Nachrichten für Nutzer von Video-Streaming-Diensten wie Netflix, Amazon Prime Video, maxdome & Co und Musik-Streaming-Dienste wie Spotify. Der Zugriff auf die Online-Angebote soll bald auch auf Auslandsreisen in anderen EU-Ländern möglich sein. Das EU-Parlament verabschiedete am Donnerstag mit großer Mehrheit eine entsprechende neue Regelung.

Nur für befristete Aufenthalte im EU-Ausland

Bislang gab es Einschränkungen für die Nutzung der Streaming-Dienste im EU-Ausland. Dieses sogenannte Geo-Blocking soll künftig entfallen. Allerdings gelte die Neuregelung nur für Ferien-, Studien- oder Geschäftsaufenthalte in einem anderen EU-Land. Außerdem bezieht sich die Neuregelung nur auf kostenpflichtige Abonnements. Die Dienste dürften "wirksame und zumutbare" Maßnahmen zur Überprüfung des ständigen Wohnsitzes des Nutzers vornehmen. Urheberrechtsverletzungen sollten dadurch verhindert werden. Denn die Urheberrechtslizenzen würden sich von Land zu Land unterscheiden. Die Nutzung von Netflix & Co mit einem deutschen Abonnement nach einem dauerhaften Umzug in ein anderes EU-Land sei nicht gestattet.

Online-Dienste müssen bei Überprüfungen Datenschutz gewährleisten

Überprüft werden könnten Personalausweise, Zahlungsdetails, öffentlich verfügbare Steuerinformationen sowie Postanschriften oder IP-Adressen. Das EU-Parlament legt Wert darauf, dass die dabei erforderliche Verarbeitung personenbezogener Daten verhältnismäßig sein muss. Anbieter kostenloser Dienste könnten ihre Inhalte ebenfalls EU-weit verfügbar machen, wenn sie ebenfalls Wohnsitzüberprüfungen vornehmen.

Der EU-Ministerrat muss den Gesetzentwurf noch formell billigen. Innerhalb von neun Monaten nach Inkrafttreten müssen die neuen Regeln von den Mitgliedsstaaten angewendet werden.

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[onlinekosten.de] · 18.05.2017 · 14:51 Uhr
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