EU-Parlament ebnet Weg für einheitliches Lieferkettengesetz
Das Europäische Parlament hat nun der Einführung eines europaweiten Lieferkettengesetzes zugestimmt, das die Achtung der Menschenrechte innerhalb der internationalen Produktionsabläufe von Unternehmen fokussiert. Die legislative Initiative, die auch innerhalb der deutschen Regierungskoalition für kontroverse Diskussionen sorgte, beabsichtigt, Firmen zur Rechenschaft zu ziehen, sollten diese von Verletzungen der Menschenrechte in ihren Lieferketten profitieren.
Mit dem EU-Lieferkettengesetz könnten künftig unter anderem Textilunternehmen, die ihre Produktion unter fragwürdigen Bedingungen in asiatischen Fabriken durchführen lassen, vor europäische Gerichte gebracht werden. Opfer von Kinderarbeit und anderen Ausbeutungsformen hätten somit die Möglichkeit, Schadensersatz einzufordern.
Die Zustimmung der EU-Staaten zu diesem Gesetzesvorhaben gilt als reine Formalität, da bereits im Vorfeld eine Mehrheit im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten signalisiert wurde. Deutschland, das aufgrund des Drucks der FDP eine Enthaltungsposition einnahm, war hierbei überstimmt worden. Enthaltungen werden in der EU-Politik äquivalent zu einer Ablehnung gewertet.
Die Reichweite des neuen EU-Lieferkettengesetzes ist allerdings geringer als anfänglich angenommen. Durch die Bedenken einiger EU-Mitgliedsstaaten wurde die Anwendbarkeit des Gesetzes von Unternehmen mit mehr als 500 Angestellten und einen Umsatz von mindestens 150 Millionen Euro auf Betriebe mit über 1000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatzgrenze erhöht. In der Startphase sind die erforderlichen Schwellenwerte sogar noch höher angesetzt.
Die EU-Regelung würde somit in bestimmten Bereichen weitergehen als das deutsche Pendant. Während letzteres seit 2023 für Firmen mit über 3000 Mitarbeitern gilt und seit 2024 für Unternehmen mit 1000 Beschäftigten, schließt es eine zivilrechtliche Haftung für Unternehmen explizit aus, etwas, das die EU-Vorschrift nun neu regeln möchte. (eulerpool-AFX)