EU-Kommission zieht geplantes Gesetz zu Umweltwerbeversprechen zurück
Die EU-Kommission hat überraschend angekündigt, ein geplantes Gesetz zur Regulierung von Umweltwerbeversprechen stoppen zu wollen. Ein Sprecher der Kommission in Brüssel bestätigte, dass der Vorschlag zurückgezogen werden solle, ohne jedoch weitere Details preiszugeben. Die Gründe für diese Entscheidung der Brüsseler Behörde sind bislang nicht bekannt.
Die EU-Kommission besitzt exklusiv das Recht, Gesetze vorzuschlagen und diese auch wieder aus dem Prozess zurückzunehmen. Normalerweise werden derartige Gesetzesvorschläge von den Mitgliedstaaten der EU und dem Europaparlament ausgehandelt, bevor sie in Kraft treten. Ursprünglich sind die Verhandlungen zwischen den EU-Staaten und dem Europaparlament zu diesem Gesetz noch im Gange. Eine entscheidende Verhandlungsrunde ist für den kommenden Montag geplant.
Trotz der laufenden Gespräche hatte die EVP-Fraktion im Europaparlament, der unter anderem CDU und CSU angehören, die Kommission in einem Schreiben dazu aufgefordert, den Vorschlag zurückzuziehen. In dem Brief, über den zuvor das Portal "Euractiv" berichtete, wurde bemängelt, dass die möglichen Auswirkungen des Vorhabens nicht ausreichend untersucht worden seien. Das Gesetzesvorhaben hatte zum Ziel, Verbraucher besser vor irreführenden Umweltwerbeversprechen zu schützen.
Produkte, die als umweltfreundlich beworben werden, sollten strenger überprüft werden, um Greenwashing zu vermeiden. Laut einer EU-Studie aus dem Jahr 2020 waren über die Hälfte der Angaben zur Klimafreundlichkeit von Produkten unklar, irreführend oder unbegründet. Die Zukunft des Vorhabens bleibt weiterhin ungewiss.
Innerhalb der Kommission gibt es noch Uneinigkeiten, ob der Vorschlag tatsächlich zurückgezogen werden soll. Insbesondere die EU-Kommissare Stéphane Séjourné und Teresa Ribera äußerten sich gegen den Rückzug. Die Verhandlungsführerin des Europaparlaments, Delara Burkhardt von der SPD, möchte das Vorhaben schnellstmöglich abschließen und sieht den Rückzug der Kommission als Störung der finalen Verhandlungen.
Dies steht im Gegensatz zur positiven Aufnahme der Entscheidung durch die CDU, die die geplanten Regelungen als zu komplex und belastend für kleine und mittlere Unternehmen bezeichnete.