EU-Kommission zieht Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof: Streit um Vergaberechtsumsetzung
Die Europäische Kommission hat das Verfahren gegen Deutschland hinsichtlich seiner Vergaberechtsbestimmungen beim Europäischen Gerichtshof eingeleitet. Der Vorwurf aus Brüssel wiegt schwer: trotz leichter Fortschritte hat Deutschland das geltende EU-Recht in diesem Bereich bislang nicht ausreichend umgesetzt.
Besonders an der deutschen Definition des Begriffs 'Auftraggeber' entzündet sich die Kritik. Diese Unklarheit erschwert die Auswahl eines geeigneten Vergabeverfahrens erheblich. Zudem dürfen sich Auftraggeber im Postsektor offenbar nicht an die allgemeinen Vergaberechtsvorgaben halten, was aus Brüsseler Sicht weiteren Klärungsbedarf schafft.
Bereits seit 2019 steht Deutschland im Fokus der Kommission, die zweimalig Maßnahmen eingefordert hatte. 2021 folgte eine detaillierte Stellungnahme, in der die Defizite benannt wurden. Zwar hat die Bundesregierung daraufhin partiell reagiert, dennoch verbleiben von den acht ursprünglich bemängelten Punkten drei ungelöste. Daher sah sich die Kommission nun gezwungen, den rechtlichen Weg zu beschreiten.
Brüssel unterstreicht die Bedeutung eines gut geregelten Wettbewerbs bei öffentlichen Vergaben. Dieser sichere nicht nur gleiche Bedingungen für Unternehmen, sondern ermögliche es Behörden auch, die besten Angebote zu identifizieren und auszuwählen.