EU-Kommission unter Beschuss: Milliardenhilfe für Ungarn wird von Gutachterin angezweifelt
Die Europäische Kommission gerät aufgrund ihrer Entscheidung, Milliardenfördermittel an Ungarn zu bewilligen, in die Kritik. Eine Gutachterin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hält diese Entscheidung für fehlerhaft und empfiehlt, sie für nichtig zu erklären. Damit unterstreicht sie maßgeblich die Forderung des Europäischen Parlaments. Auch wenn das Gutachten nicht bindend ist, folgen die Richter des EuGH solchen Empfehlungen oft. Ein endgültiges Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
Im Dezember 2023 hatte die Kommission beschlossen, eingefrorene Fördermittel in Höhe von 10,2 Milliarden Euro zugunsten Ungarns freizugeben, obwohl Bedenken wegen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit bestehen blieben. Die Kommission argumentierte, dass Reformen die Mängel beseitigt hätten und somit die EU-Grundrechtecharta eingehalten würde – eine Grundvoraussetzung für die Auszahlung der Mittel.
Das Parlament war jedoch anderer Meinung und rief den EuGH an. Die Generalanwältin kritisierte die unzureichende Prüfung der Auszahlungsvoraussetzungen durch die Kommission. Sie bemängelte, dass die gesetzlichen Reformen nicht ausreichend nachgewiesen und die Entscheidung nur unzureichend begründet worden seien. Bemerkenswert ist, dass das Europäische Parlament die Kommission vor den EuGH zerrt, was äußerst selten vorkommt.
Im Raum steht der Vorwurf des Ermessensmissbrauchs, da Ungarn angeblich einige Vetos im Europäischen Rat zurückgenommen haben soll. Obwohl dieser Punkt durch die Generalanwältin nicht als ausreichend belegt angesehen wurde, ist er Teil der politischen Spannungen. Stimmen aus dem Umfeld Orbans könnten diesen Vorgang als Beweis für eine vermeintliche Kampagne gegen Ungarn nutzen.
Der Konflikt zeigt erneut die Spannungen innerhalb der EU, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien. Bereits in der Vergangenheit wurden Milliardensummen aufgrund solcher Bedenken für Ungarn eingefroren; zuletzt belief sich der Betrag laut Kommission auf 17 Milliarden Euro.

