EU-Kommission nimmt Red Bull ins Visier: Möglicher Missbrauch marktbeherrschender Stellung
Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen den Energy-Drink-Giganten Red Bull eingeleitet, um zu prüfen, ob das österreichische Unternehmen den Wettbewerb innerhalb der EU auf unzulässige Weise eingeschränkt hat. Die Behörde in Brüssel untersucht, ob Red Bull strategisch vorgegangen ist, um die Verbreitung von Konkurrenzprodukten in Supermärkten und Tankstellenshops zu behindern.
Ein zentrales Element der Untersuchung sind Vorwürfe, dass Red Bull Händlern finanzielle und nicht-finanzielle Anreize geboten haben soll, um Energy-Drinks anderer Hersteller mit einem Volumen von über 250 Millilitern weniger sichtbar zu platzieren oder sogar ganz aus dem Sortiment zu verbannen. Darüber hinaus verdächtigt die EU-Kommission das Unternehmen, seine Rolle als 'Category Manager' in Geschäften auszunutzen, um die Präsenz von Mitbewerbern zu schmälern.
Besonders interessant ist, dass die Kommission diese Praxis des möglichen Missbrauchs einer Category-Management-Position zum ersten Mal in den Fokus ihrer Ermittlungen rückt. Die Kontrolle über eine solche Position erlaubt einem Lieferanten oft, stark Einfluss auf die Platzierung und Präsentation von Produkten in den Regalen zu nehmen. Red Bull hat sich zu den laufenden Untersuchungen nicht geäußert, wie aus der Unternehmenszentrale in Fuschl bei Salzburg zu hören war.
Die EU-Kommission hat insbesondere die Aktivitäten in den Niederlanden im Visier. Die Behörde vermutet, dass Red Bull in diesem Markt, in dem es vielleicht eine marktbeherrschende Stellung im Großhandel innehat, die verdächtigten Praktiken umsetzt. Kommissionsvizepräsidentin Teresa Ribera betonte, die Notwendigkeit zu prüfen, ob solche Praktiken darauf abzielen könnten, die Preise künstlich hoch zu halten und die Auswahl für Verbraucher einzuschränken.
Obwohl die Einleitung des Verfahrens keine Vorentscheidung über Dritte bedeutet, könnte ein Bestätigen der Vorwürfe dazu führen, dass Red Bull gegen das EU-Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung verstoßen hat.

