EU-Kommission bereitet Wettbewerbsverfahren gegen Mars-Übernahme von Kellanova vor
Die milliardenschwere Übernahme des US-Lebensmittelherstellers Kellanova durch den Schokoriegelgiganten Mars steht vor regulatorischen Hürden in Europa. Wie mit dem Vorgang vertraute Personen berichten, bereitet die Europäische Kommission ein kartellrechtliches Prüfverfahren gegen den 35,9 Milliarden US-Dollar schweren Deal vor.
Im Zentrum der Bedenken steht die Marktkonzentration im Bereich verpackter Snacks. Mars hat bislang keine Zugeständnisse gemacht, um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken Brüssels auszuräumen, wie aus Kreisen der Kommission verlautet. Eine offizielle Stellungnahme der Kommission steht aus; auch Mars und Kellanova reagierten zunächst nicht auf Presseanfragen.
Die geplante Transaktion zählt zu den größten Übernahmen der Konsumgüterbranche im vergangenen Jahr. Mars, bekannt für Marken wie M&M’s, Snickers und Skittles, hatte im August 2023 ein Angebot von 83,50 US-Dollar je Aktie für Kellanova unterbreitet. Deren Börsenkurs lag zuletzt bei 78,94 US-Dollar, nachdem erste Berichte über ein mögliches EU-Verfahren die Runde machten.
Kellanova, hervorgegangen aus der Aufspaltung des Kellogg-Konzerns, vertreibt unter anderem Pringles, Pop-Tarts und Cheez-It. Das Unternehmen erwirtschaftete zuletzt einen Jahresumsatz von 12,7 Milliarden US-Dollar, meldete im ersten Quartal jedoch einen Absatzrückgang von 2,5 Prozent – mit Rückgängen in Nordamerika, Europa und Lateinamerika.
Die Branche leidet unter strukturellen Belastungen: Einerseits drücken die hohen Verbraucherpreise auf die Nachfrage, andererseits machen neue Medikamente zur Gewichtsreduktion – etwa Ozempic oder Wegovy – den großen Lebensmittelkonzernen zunehmend zu schaffen.
Mars-CEO Poul Weihrauch hatte bislang betont, dass er keine großen regulatorischen Hindernisse erwarte, da sich die Geschäftsmodelle der beiden Unternehmen ergänzten. Diese Einschätzung dürfte sich nun als voreilig erweisen. Sollte die Fusion nicht bis spätestens 13. August abgeschlossen sein, steht beiden Seiten laut Vertragsklausel ein Rückzug vom Vorhaben offen – wobei zwei Verlängerungen von je sechs Monaten bei regulatorischen Verzögerungen möglich sind.