EU-Gipfel: Zögern bei Ukraine-Hilfe und Handelsabkommen
In Brüssel treten die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten zu einem bedeutsamen Gipfeltreffen zusammen, um die finanzielle Unterstützung für die kriegsgeplagte Ukraine sicherzustellen. Der ukrainische Präsident, Wolodymyr Selenskyj, ist zu Gast, um die Dringlichkeit der Lage zu unterstreichen. Der deutsche Kanzler Friedrich Merz schlägt vor, die eingefrorenen Vermögen der russischen Zentralbank zur Unterstützung Kiews einzusetzen.
Dennoch erweist sich Belgien als Widerstandszelle gegen diesen Plan, was die Aussicht auf eine baldige Einigung etwas trübt. Es ist daher nicht auszuschließen, dass sich die Gespräche über den angesetzten Zeitraum hinaus verzögern.
Zusätzlich steht am Rande der Veranstaltung das seit über zwei Jahrzehnten verhandelte Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten zur Debatte. Ob die nötige Zustimmungslage erreicht wird, bleibt allerdings unklar. Frankreich könnte sich querstellen, während Italien die entscheidende Stimme haben könnte. Polen und Österreich haben ihre Ablehnung bereits signalisiert, was zusätzliche Herausforderungen birgt.
Die Blockade in der Frage des russischen Vermögens hat ihren Grund besonders in rechtlichen und wirtschaftlichen Bedenken seitens Belgiens, das um seine Finanzinstitution Euroclear besorgt ist. Euroclear verwaltet einen beträchtlichen Teil der eingefrorenen russischen Vermögen, die sich auf insgesamt etwa 210 Milliarden Euro belaufen.
Das Scheitern der Verhandlungen könnte für die Ukraine ernsthafte finanzielle Engpässe zur Folge haben, da erwartet wird, dass sie ab dem zweiten Quartal nächsten Jahres auf neue Gelder angewiesen ist. Alternativen zur aktuellen Finanzierungsstrategie scheinen derzeit unerreichbar, da eine Einstimmigkeit unter den 27 EU-Mitgliedern notwendig wäre. Hierbei haben Länder wie Ungarn und Tschechien bereits ein Veto signalisiert. Immerhin ließe sich die Nutzung der russischen Vermögen durch eine qualifizierte Mehrheit beschließen, wobei die Zustimmung von 15 EU-Staaten, die zusammen mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung vertreten, erforderlich wäre.

