EU-Gerichtsurteil erschüttert: Von der Leyen in der Kritik
Ein bemerkenswertes Urteil des Gerichts der Europäischen Union zieht die Aufmerksamkeit auf sich: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ist im Streit über das Nichtherausgeben von Textnachrichten an einen Pharma-Konzernchef ins Hintertreffen geraten. Das Gericht rügte die EU-Kommission dafür, keine nachvollziehbare Erklärung geliefert zu haben, warum die angeforderten Dokumente nicht verfügbar seien. Der ursprüngliche Beschluss, diese Nachrichten zurückzuhalten, wurde vom Gericht für nichtig erklärt, wobei das Urteil noch der Rechtskraft harrt.
Im Zentrum der Kontroverse steht eine bedeutsame Vereinbarung zwischen der EU-Kommission und dem Impfstoff-Giganten Biontech/Pfizer im Frühjahr 2021. Im Rahmen dieser Einigung sicherte sich die EU die Lieferung von bis zu 1,8 Milliarden Dosen des Corona-Impfstoffs. Das Vertragsvolumen wurde damals auf eindrucksvolle 35 Milliarden Euro geschätzt. Laut einem Bericht der "New York Times" spielte der persönliche Kontakt zwischen von der Leyen und Pfizer-CEO Albert Bourla eine entscheidende Rolle bei den Verhandlungen, wobei die Kommunikation teilweise über SMS erfolgt ist.
Diese elektronische Korrespondenz erregte das Interesse einer Journalistin der "New York Times", die zusammen mit ihrem Verlag den Zugang zu sämtlichen Textnachrichten zwischen von der Leyen und Bourla, datiert zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 11. Mai 2022, anstrebte. Die Kommission hatte jedoch behauptet, solche Dokumente nicht zu besitzen. Dies führte dazu, dass die Journalistin und ihre Zeitung die Herausgabe vor dem EU-Gericht einforderten.