EU-Gericht kippt Staatshilfe für Condor – Genehmigung als rechtswidrig eingestuft
Im neuesten Kapitel der europäischen Rechtssprechung zum Thema Beihilfen hat das Gericht der Europäischen Union die Bewilligung der finanziellen Unterstützung für die Fluggesellschaft Condor aufgehoben. Die staatlichen Beihilfen, die im Zuge der Insolvenz des Mutterunternehmens Thomas Cook bewilligt wurden, waren Gegenstand juristischer Prüfung, und die Richter in Luxemburg kamen zu dem Schluss, dass die Europäische Kommission ein detailliertes Prüfungsverfahren hätte einleiten müssen, bevor sie die Millionenbeihilfen genehmigt. Das Urteil, welches einen wichtigen Präzedenzfall für künftige wettbewerbsrechtliche Entscheidungen setzen könnte, wirft nun Fragen über die Zukunft des Ferienfliegers auf und setzt die EU-Kommission unter Druck, ihre Beihilfe-Praxis zu überdenken. Zwar bleibt der Fluggesellschaft Condor die Möglichkeit, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen, doch das grundsätzliche Votum gegen die Bewilligung deutet auf strenge Maßstäbe bei der Genehmigung staatlicher Hilfen durch europäische Institutionen hin. Der Ausgang des Verfahrens wird von Beobachtern mit Interesse verfolgt, da er Auswirkungen auf das Beihilferecht und den Luftverkehrsmarkt haben könnte. Die Entscheidung gilt nicht nur als wegweisend für den Umgang mit insolventen Unternehmen innerhalb der EU, sondern auch als Signal, dass eine enge und transparente Prüfung staatlicher Beihilfen unerlässlich ist, um den fairen Wettbewerb im Binnenmarkt zu gewährleisten. (eulerpool-AFX)