EU-Gericht entscheidet über befristete Arbeitsverträge
26. Januar 2012, 02:10 Uhr · Quelle: dpa
Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof urteilt heute über die Zulässigkeit von befristeten Arbeitsverträgen. Das höchste EU-Gericht war vom Bundesarbeitsgericht angerufen worden. Dabei geht es um die Klage einer Frau, die zwischen 1996 und 2007 mit insgesamt 13 befristeten Arbeitsverträgen in der Geschäftststelle des Amtsgerichts Köln beschäftigt wurde. Die Frau wurde jeweils als Vertretung für vorübergehend fehlende Mitarbeiter eingesetzt. Das Bundesarbeitsgericht will nun wissen, welche Grenzen das EU-Recht für befristete Arbeitsverhältnisse setzt.

