EU einigt sich auf Stärkung des Anlegerschutzes: Mehr Transparenz für Privatinvestoren

In einem bedeutenden Schritt zur Verbesserung des Anlegerschutzes haben sich Vertreter des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedsstaaten auf neue Regeln für Privatinvestoren geeinigt. Ziel ist es, den Verbrauchern einfacher verständliche Informationen zu finanzielle Anlageprodukte zur Verfügung zu stellen und so Transparenz und Fairness auf dem Kapitalmarkt zu fördern. Die sogenannte Kleinanlegerstrategie soll indes für mehr Schutz sorgen, während die Finanzindustrie vor gesteigerter Bürokratie warnt.
Im Mittelpunkt der Verhandlungen stand ein Vorschlag der EU-Kommission, der auch ein Kontroversen auslösendes Provisionsverbot bei bestimmten Beratungsfreien Käufen enthielt. Hintergrund ist die übliche Vergütungspraxis, bei der Versicherungsvertreter und Vermittler prozentuale Provisionen von Versicherungen und Banken erhalten – ein Modell, das Verbraucherschützern zufolge potenzielle Interessenkonflikte bergen könnte. Dieses Verbot wurde jedoch von den Gesetzgebern ausgeschlossen. Stattdessen zielen neue Maßnahmen wie ein einheitlicher Berater-Test darauf ab, sicherzustellen, dass die Empfehlungen im besten Interesse der Anleger sind.
Die EU verfolgt das Ziel, mehr Kleinanleger zu ermutigen, ihr Geld in den Kapitalmarkt zu investieren. Damit soll nicht zuletzt eine positive Wirkung auf Bereiche wie Verteidigungsausgaben, Infrastrukturprojekte, Digitalisierung und Umweltschutz erzielt werden. Gleichzeitig soll es Unternehmen erleichtert werden, Kapital zu beschaffen.
Bevor die neuen Bestimmungen in Kraft treten können, müssen sie sowohl vom EU-Parlament als auch von den Mitgliedsstaaten formell angenommen werden.

