EU-Budgetregeln nehmen letzte Hürde: Zukünftig individuelle Anpassung und Mindeststandards

Im Bemühen um eine disziplinierte Haushaltsführung der Mitgliedsstaaten hat die Europäische Union nun einen entscheidenden Schritt unternommen. Nach intensiven Verhandlungen einigten sich die Mitgliedsstaaten und das Europaparlament auf eine Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Kernstück der Reform sind neue Mindestanforderungen für die Reduktion der Schuldenstandsquoten besonders hoch verschuldeter Länder, während gleichzeitig die individuellen Wirtschaftslagen der Länder stärker in die EU-Zielvorgaben einfließen sollen.

Damit die Neuerungen rasch wirksam werden können, stehen die finalen Beschlüsse auf der Agenda des heutigen EU-Agrarministerrats. Dieses Prozedere ist üblich, wenn Gesetzestexte final ausformuliert sind und eine Annahme ohne weitere Debatte erfolgen soll. Auch das Europaparlament signalisierte bereits Zustimmung.

Durch das überarbeitete Regelwerk soll eine solide Budgetführung innerhalb der EU-Länder gewährleistet werden, was essenziell für die Stabilität des gesamten Europäischen Wirtschaftsraums ist. Bei Nichtbeachtung der finanziellen Obergrenzen drohen sogenannte Defizitverfahren gegen die betreffenden Staaten, die dann Maßnahmen zur Reduzierung von Schulden und Defiziten ergreifen müssen.

Die Vorschriften der 1990er Jahre galten vielen Kritikern als zu komplex und unbeweglich und wurden in Anbetracht der Corona-Krise und den Auswirkungen des Ukraine-Konflikts temporär außer Kraft gesetzt. Die neuen Bestimmungen werden die bisherigen Grundregeln, nach denen der Schuldenstand eines Landes 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten und das gesamtstaatliche Defizit unter drei Prozent des BIP bleiben soll, fortschreiben.

Zusätzlich zu diesen Eckwerten sieht die Reform vor, dass in einem Übergangszeitraum steigende Zinszahlungen bei der Berechnung von Konsolidierungsanstrengungen in Betracht gezogen werden können. Für Mitgliedsstaaten, die glaubwürdige Reform- und Investitionspläne vorlegen, könnte darüber hinaus der Zeitraum zur Schuldentilgung erweitert werden.

Weitere geplante Maßnahmen betreffen unter anderem die jährliche Absenkung der Schuldenquote: Länder mit einer Verschuldung über 90 Prozent müssen diese um einen Prozentpunkt reduzieren, bei Ländern mit einem Schuldenstand zwischen 60 und 90 Prozent liegt diese Marke bei 0,5 Prozentpunkten.

Trotz der anvisierten Flexibilität hegen Kritiker Bedenken, dass strenge Regelungen Investitionen, etwa für Umweltschutz oder Sozialwesen, einschränken könnten. Eine Studie des EGB und der NEF befürchtet, dass ab 2027 nur wenige Länder die notwendigen Ausgaben tätigen könnten, während in Deutschland Investitionen bedeutend gebremst würden. Die Grünen im Europaparlament bemängeln, dass die Reform nicht den aktuellen Herausforderungen gerecht werde.

Bundesfinanzminister Christian Lindner begrüßt indes die neuen Vorgaben, die das deutsche Anliegen finanzpolitischer Stabilität widerspiegeln würden und Aussicht auf realistische Schuldenreduzierung böten. Auch die EVP-Fraktion, vertreten durch den CSU-Abgeordneten Markus Ferber, befürwortet das Regelwerk als Beitrag zur Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion.

Die Inkraftsetzung der Bestimmungen erfolgt nach deren Veröffentlichung im EU-Amtsblatt, was Anfang Mai erwartet wird. Mit der Frühjahrssaison sollen dann auch Defizitverfahren wieder aufgenommen werden – aller Voraussicht nach unter den neuen Regeln. Besonders im Hinblick auf die jüngsten Daten von Eurostat, die gezeigt haben, dass im letzten Jahr mehrere Länder die finanziellen Grenzwerte überschritten haben. (eulerpool-AFX)

Finanzen / Economics
[Eulerpool News] · 29.04.2024 · 10:18 Uhr
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