Erleichterung für Hobbybrauer: Neue Steuerfreigrenze ab 2025
Hobbybrauer in Deutschland dürfen aufatmen: Im Rahmen des Jahressteuergesetzes plant die Regierung, die steuerlichen Freigrenzen für das private Bierbrauen deutlich zu erhöhen. Der Bundesrat dürfte diesen Plänen zeitnah zustimmen. Bereits ab Januar 2025 sollen Hobbybrauer bis zu 500 Liter Bier pro Jahr steuerfrei herstellen können. Dies bedeutet eine erfreuliche Anhebung gegenüber der bisherigen Grenze von 200 Litern.
Die Anpassung soll den administrativen Aufwand für die Zollverwaltung und die Bürger minimieren, indem sie Steuerfestsetzungen mit minimalen Forderungen überflüssig macht. Die erweiterte Steuerfreigrenze soll zudem keinen bedeutenden Anreiz für großangelegte Bierproduktionen bieten, sodass Missbrauch und gesteigerter Bierkonsum unwahrscheinlich erscheinen.
Der Deutsche Brauer-Bund begrüßt die Pläne und sieht darin eine spürbare Entbürokratisierung für tausende Hobbybrauer, die nur für den Eigenverbrauch produzieren und nicht beabsichtigen, ihr selbstgebrautes Bier zu verkaufen. Die Zahl der registrierten Hobbybrauer hat sich in den letzten acht Jahren mehr als verdreifacht und liegt aktuell bei rund 10.000.
Zusätzlich sieht das Jahressteuergesetz weitere Erleichterungen und Anpassungen vor. Darunter fällt die Harmonisierung der Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen und die Vereinfachung der Kindergeldanträge durch elektronische Verfahren. Außerdem sollen bei Pflege- und Betreuungsleistungen Steuervergünstigungen an die Vorlage von Rechnungen und deren Überweisung gekoppelt werden. Gemeinden, in denen Stromspeicher stationiert sind, sollen analog zu Standorten von Windkraftanlagen am Gewerbesteueraufkommen beteiligt werden.

