ePA-Pflicht rückt näher: Technische Hürden und drohende Sanktionen für Arztpraxen
Kurz vor der verpflichtenden Einführung der elektronischen Patientenakten (ePA) stehen viele Arztpraxen vor technischen Herausforderungen. Laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sind etwa 80 Prozent der Praxen bereits mit einem notwendigen ePA-Modul ausgestattet. Doch für ein Fünftel der Praxen ist der Einsatz der ePA noch nicht möglich – ein Umstand, den die KBV als kritisch betrachtet. Einige Software-Hersteller hinken bei der Bereitstellung der notwendigen Module hinterher, was zu Verzögerungen führt. Während einige Anbieter bis Ende des Jahres nachliefern wollen, fehlen von anderen sogar Rückmeldungen. Dennoch sind die Praxen die Leidtragenden, da ihnen Sanktionen drohen, was von der KBV als unakzeptabel erachtet wird. Man drängt weiterhin auf eine zügige Bereitstellung der Module für alle Praxen, um die ePA flächendeckend zu integrieren.
Ab dem 1. Oktober ist die Nutzung der ePA für Gesundheitseinrichtungen verpflichtend, um die Daten der rund 70 Millionen gesetzlich Versicherten digital zu verwalten. Bisher befüllen Ärzte die E-Akten auf freiwilliger Basis, aber ab 2026 droht ein Abrechnungsausschluss für Praxen ohne zertifiziertes ePA-Modul, was die KBV als unverhältnismäßig ansieht. Von den rund 98.500 Arztpraxen in Deutschland nutzen bereits etwa 58.000 die ePA, wie die Digitalagentur Gematik berichtet. Dies unterstreicht die führende Rolle der Praxen in der digitalen Transformation im Gesundheitswesen, während stationäre Einrichtungen noch Nachholbedarf haben.
Der größte Mehrwert der ePA wird im verbesserten Informationsaustausch über Klinik-Entlassbriefe gesehen, obwohl viele Praxen nach wie vor auf Faxgeräte angewiesen sind, um die Kommunikation mit Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zu gewährleisten.

