Entscheidung in brisante Urheberrechtsfrage: Landgericht München gegen OpenAI
Die juristische Auseinandersetzung zwischen der Verwertungsgesellschaft Gema und OpenAI hat am Landgericht München einen entscheidenden Punkt erreicht. Im Fokus steht die Nutzung urheberrechtlich geschützter Texte berühmter Lieder durch das KI-Tool ChatGPT. Diese KI, betrieben von OpenAI, hatte neun bekannte Songtexte, darunter "Atemlos" und "Männer", zum Training verwendet und auf Anfragen fast identisch ausgegeben. Die Gema, die Urheberrechte vertritt, sieht hierin eine Verletzung des Urheberrechts, welche OpenAI jedoch bestreitet.
Ein Urteil könnte weitreichende Konsequenzen für den Umgang mit generativer KI und den Schutz geistigen Eigentums haben. Sowohl Gema als auch OpenAI könnten den Fall an den Europäischen Gerichtshof weitergeben, da die Grundlagenfrage von Urheberrecht und KI auf internationaler Ebene von Interesse ist.
Silke von Lewinski vom Max-Planck-Institut betont die tragende Rolle der Entscheidung, die das Kräfteverhältnis zwischen Kreativwirtschaft und Technologieunternehmen neu gestalten könnte. Sollte die Gema Recht behalten, müssten KI-Anbieter vor einer Nutzung die Zustimmung der Urheber einholen und könnten verpflichtet werden, diese zu vergüten.
Die bisherige Einschätzung von Richterin Elke Schwager deutet darauf hin, dass die Chancen der Gema nicht ungünstig stehen. Laut Schwager deuten die bisherigen Prüfungen darauf hin, dass die Argumentation der Gema in den zentralen Punkten überzeugender sei. Eine Schlüsselrolle spielt dabei die Frage, ob ChatGPT die Texte nicht nur reflektiert, sondern in gewisser Weise abgespeichert hat.
Im Raum steht der Vorwurf, dass OpenAI die Werke memorisiert und somit vervielfältigt habe, während OpenAI entgegnet, es handle sich um eine rein reflektierende Ausgabe trainierter Inhalte. Die technische Differenzierung dieser Argumente bleibt eine Herausforderung, wobei die Richterin andeutete, dass zufällige identische Ausgaben eher unwahrscheinlich seien.

