Entscheidung im Streit um «Ballermann»-Party vertagt
06. September 2018, 15:46 Uhr · Quelle: dpa
München (dpa) - Das Oberlandesgericht München hat eine Entscheidung im Streit um eine mögliche Markenrechtsverletzung bei einer «Ballermann»-Party vertagt. Das Urteil soll am 27. September verkündet werden. Die Betreiberin der früheren Diskothek «Nachtschwärmer» in Cham in der Oberpfalz wehrt sich dagegen, für eine «Ballermann»-Party zu zahlen. Annette und André Engelhardt aus Niedersachsen, die «Ballermann» und «Ballermann 6» in den 1990er Jahren beim Deutschen Patent- und Markenamt als geschützte Marke eintragen ließen, verlangen 750 Euro sowie 1,50 Euro pro Besucher.