Entscheidung im Equal-Pay-Fall: Präzedenzfall könnte die Lohngerechtigkeit in Deutschland beeinflussen
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt widmet sich einem entscheidenden Fall zur gleichen Bezahlung von Frauen und Männern in vergleichbaren Positionen. Im Zentrum steht die Frage nach dem geeigneten Maßstab für Lohngerechtigkeit: Soll der Vergleich mit einem Spitzenverdiener oder ein Durchschnittswert einer Vergleichsgruppe herangezogen werden? Ein Urteil wird im Laufe des Nachmittags erwartet und könnte potenziell weitreichende Auswirkungen haben.
Die Klage stammt von einer Frau aus der mittleren Führungsebene bei Daimler Truck in Baden-Württemberg, die eine ungleiche Bezahlung im Vergleich zu einem männlichen Kollegen vermutet. Sie verfolgt das Ziel der Einkommensgerechtigkeit und hat den Rechtsweg bis zur höchsten Arbeitsgerichtsinstanz in Erfurt beschritten. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, die Lohnungleichheit bis 2030 zu beseitigen. Aktuell beträgt die bereinigte Lohnlücke noch sechs Prozent.
Im strittigen Fall in Erfurt wird diskutiert, welcher Maßstab zur Bewertung angelegt werden soll, da das Gehalt der Klägerin unterhalb des Mittelwerts sowohl der männlichen als auch der weiblichen Vergleichsgruppe liegt. Der Entgelttransparenz wird durch ein Dashboard bei Daimler Truck Rechnung getragen, das seit Inkrafttreten des Entgelttransparenzgesetzes in Deutschland mehr Gehaltsauskünfte ermöglicht. Allerdings ist dieses Gesetz auf größere Unternehmen beschränkt.
Die Klägerin errang in den Vorinstanzen Erfolge, wobei das Landesarbeitsgericht entschied, dass ihr eine Vergütung zwischen den Medianen der weiblichen und männlichen Vergleichsgruppe zusteht. Nun wird in Erfurt über die abschließende Entscheidung beraten, die nicht nur diesen Fall betrifft, sondern auch die Auslegung des Diskriminierungsverbots und das Equal-Pay-Gebot.

