
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt widmet sich einem entscheidenden Fall zur gleichen Bezahlung von Frauen und Männern in vergleichbaren Positionen. Im Zentrum steht die Frage nach dem geeigneten Maßstab für Lohngerechtigkeit: Soll der Vergleich mit einem Spitzenverdiener oder ein Durchschnittswert
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