Entscheidung im Bundesrat: Paketboten-Schutz-Gesetz wird unbefristet
Im Bemühen, der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigungen in der Paketbranche ein Ende zu setzen, hat der Bundesrat eine bedeutende Entscheidung getroffen. Durch die Zustimmung zur Entfristung des Paketboten-Schutz-Gesetzes wird die Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche dauerhaft im deutschen Recht verankert. Diese Regelung, die ursprünglich bis zum 31. Dezember befristet war, verpflichtet Paketdienstleister, für illegale Beschäftigung und die ausbleibende Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch ihre Subunternehmer zu haften. Ziel ist es, die Auswahl der Subunternehmer durch die Hauptdienstleister zu schärfen und schwarze Schafe auszusortieren. So sollen die Arbeitsbedingungen für viele Paketboten, deren Situation in der Vergangenheit durch die Verbreitung von Subunternehmerketten oft prekär war, wesentlich verbessert werden.
Die jüngsten Untersuchungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit machen die Notwendigkeit dieser Maßnahme deutlich. Immer wieder wurden Beschäftigte entdeckt, die ohne erkennbares Firmenlogo ihre Lieferungen durchführen, was die Kontrollen erschwert. Gleichzeitig belasten die aktuellen konjunkturellen Entwicklungen die Paketbranche in Deutschland. Parallel zur Entfristung des Paketboten-Schutz-Gesetzes wurden auch die Rechtsgrundlagen geschaffen, um die neue EU-Maschinenverordnung umzusetzen. Diese regelt wichtige Vorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Konstruktion und beim Bau von Maschinen.

