Entlastung in Sicht: Bund übernimmt zusätzliche Rentenkosten
Die ostdeutschen Bundesländer können im kommenden Jahr mit einer deutlichen Entlastung von 340 Millionen Euro bei den milliardenschweren Kosten für die Zusatz- und Sonderrenten aus DDR-Zeiten rechnen. Diese Entlastung ist im Haushaltsentwurf für 2026 vorgesehen, wie das Bundesfinanzministerium der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Nichtsdestotrotz werden die Beiträge der Länder für diesen Posten auch in den Jahren 2026 und 2027 bei knapp 2,3 Milliarden Euro liegen, wie aus der Antwort des Ministeriums auf die Anfrage des linken Bundestagsabgeordneten Dietmar Bartsch hervorgeht.
Die Zusatzversorgung stellte zu DDR-Zeiten eine zusätzliche Rente für bestimmte Berufsgruppen dar, während die Sonderversorgung ein separates Alterssicherungssystem beispielsweise für Polizisten war. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands wurden beide Systeme in das bundesdeutsche Rentensystem integriert, wovon heute mehrere Hunderttausend Menschen profitieren. Der Kostenanteil wird zwischen Bund und den östlichen Bundesländern aufgeteilt. Bereits 2021 hatte der Bund seinen Anteil von 40 auf 50 Prozent erhöht, und nun plant die schwarz-rote Koalition, den Anteil um weitere zehn Prozentpunkte zu steigern, womit die Entlastung für die Länder möglich wird.
Trotz der Erleichterung bleibt die Forderung der Länder nach einer vollständigen Kostenübernahme durch den Bund bestehen. Bartsch kritisierte, dass die milliardenschwere Belastung den ostdeutschen Ländern als Standortnachteil zu schaffen mache. Die Mittel würden den ohnehin finanzschwächeren Ländern für Investitionen in Bildung, sozialen Zusammenhalt und Zukunft fehlen, so Bartsch gegenüber der dpa. Er plädierte dafür, dass der Bund seiner Verantwortung nachkommen und die Kosten zur Gänze übernehmen sollte, anstatt den Anteil nur schrittweise zu erhöhen.
Im aktuellen Jahr belaufen sich die Beiträge der Länder für die beiden Versorgungssysteme auf 2,63 Milliarden Euro. Mit der Erhöhung des Bundesanteils bleiben den Ländern für 2026 und 2027 Kosten von je 2,29 Milliarden Euro. Die Aufteilung dieser Summe erfolgt nach einer festgelegten Berechnungsformel: 2024 trägt Sachsen den größten Anteil mit 29,3 Prozent, gefolgt von Brandenburg mit 18,5 Prozent, Sachsen-Anhalt mit 15,5 Prozent, Thüringen mit 15,3 Prozent, Mecklenburg-Vorpommern mit 11,4 Prozent und Berlin mit 10 Prozent.

