Entfernung von Verfassungsfeinden im öffentlichen Dienst soll erleichtert werden
Der Bundestag hat eine Gesetzesnovelle zur Vereinfachung von Disziplinarverfahren gegen Bundesbeamte beschlossen. Mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP sollen die Neuerungen künftig dafür sorgen, dass Disziplinarmaßnahmen gegen Beamte und Richter schneller und einfacher durchgeführt werden können. CDU/CSU und AfD stimmten dagegen, während sich die Linke enthielt.
Die Reform ermöglicht es, dass Disziplinarmaßnahmen, wie die Entfernung aus dem Dienstverhältnis oder die Aberkennung des Ruhegehalts, künftig per Verfügung umgesetzt werden können. Dadurch sollen langwierige Disziplinarklagen vor Verwaltungsgerichten vermieden werden. Zusätzlich ist vorgesehen, dass eine Verurteilung wegen Volksverhetzung unmittelbar zum Verlust der Beamtenrechte führen soll. Auch die Regeln für Angehörige verbotener Parteien sollen verschärft werden, selbst wenn die Beamten nur passive Mitglieder sind.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte, dass der Rechtsschutz für die Betroffenen weiterhin gewährleistet bleibt. Neu ist außerdem, dass eine rechtskräftige Verurteilung wegen Volksverhetzung bereits bei einer Freiheitsstrafe ab sechs Monaten zum Verlust der Beamtenrechte führt. (eulerpool-AFX)

