DSL-Anbieter wechseln? Mit DSL ohne Mindestvertragslaufzeit kein Problem
Die aktuellen DSL-Tarife variieren von Anbieter zu Anbieter – ähnlich wie es bei den Telekommunikationsanbietern der Fall ist. Kaum hat man sich für einen Tarif entschieden, stellt man fest, dass ein anderer preisgünstiger ist. Mit DSL ohne Mindestvertragslaufzeit ist es auch kein Problem, zum preisgünstigeren Anbieter zu wechseln und die neuen Konditionen wahrzunehmen. Doch hat DSL ohne Mindestvertragslaufzeit wirklich nur Vorteile im Vergleich zu einer Mindestlaufzeit oder ergeben sich auch Nachteile daraus?
Die Vorteile bei Internetangeboten ohne Mindestlaufzeiten
Die Vorzüge von DSL-Angeboten ohne eine entsprechende Vertragslaufzeit liegen auf der Hand: Der Verbraucher ist damit einfach flexibler und kann bei Bedarf seinen Tarif unkompliziert wechseln. Dies ist zum Beispiel notwendig, wenn ein Umzug stattfindet und man sich die hohen Bearbeitungsgebühren für eine Sonderkündigung des DSL-Vertrages mit einer handelsüblichen Laufzeit sparen möchte. Zudem müssen Kunden eines Tarifes ohne Mindestlaufzeit nicht mit geringeren Geschwindigkeiten rechnen, sondern können genauso hohe Geschwindigkeiten von 100 Mbit/s erreichen wie bei klassischen DSL-Verträgen mit einer Laufzeit von 12 oder 24 Monaten. Mittlerweile gibt es zahlreiche verfügbare Anbieter, die Tarife ohne Laufzeiten anbieten und ihre Kunden mit attraktiven Aktionsangeboten locken.
Der problemlose Wechsel von Internetanbietern
Wer DSL ohne Mindestvertragslaufzeit besitzt, ist fein raus, wenn ein Wechsel des Anbieters angestrebt ist. Doch was machen all jene, die einen DSL-Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten haben? Zwar müssen die Provider laut Telekommunikationsgesetz (Paragraf 43b) ihren Kunden Tarife mit 12 Monaten Laufzeiten anbieten, doch die meisten belaufen sich auf 24 Monate Laufzeit. Zwar erhalten Kunden mit solch langen Vertragslaufzeiten bessere Konditionen — sie müssen in der Regel beispielsweise keine Einrichtungsgebühr und nicht die Hardware bezahlen — sie sind dafür aber lange Zeit an ein und denselben Anbieter gebunden. Im schlimmsten Fall vergessen Verbraucher eine Kündigung des auslaufenden Vertrages und zahlen dann noch weitere drei Monate die vergleichsweise hohen Gebühren. Daher ist es empfehlenswert, den Anbieter zu ermächtigen, nach Ablauf der Vertragslaufzeit das Vertragsverhältnis zu kündigen. Im Falle eines Umzuges kann der Vertrag vor Ablauf der Restlaufzeit gekündigt werden, sollte der Anbieter an dem neuen Wohnort kein DSL anbieten können.
Denn der alte Anbieter verpflichtet sich, eine Versorgung gewährleisten zu können. Das heißt, auch nach Ablauf des Vertrages darf das DSL laut Telekommunikationsgesetz nicht einfach abgeschaltet werden. Der alte Anbieter ist demnach verpflichtet solange den Kunden mit einer Internetverbindung weiter zu versorgen, bis der neue Anbieter einspringen kann — wobei eine 1-Tag-Unterbrechung zumutbar ist und vom Kunden toleriert werden muss. Wenn der alte Anbieter noch einspringen muss, darf das dem Kunden in Rechnung gestellt werden, allerding nur 50 % der regulären Gebühr innerhalb der Vertragslaufzeit.


