Drucker ist kein Maler
19. März 2025, 09:18 Uhr · Quelle: LifePR
Düsseldorf, 19.03.2025 (lifePR) - Wer einen vollautomatischen Wanddrucker professionell einsetzen will, braucht dafür keine Zulassung der Handwerkskammer. Die Nutzung des Druckers bedeutet laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin nicht, dass man den handwerklichen Betrieb eines Malers und Lackierers führt (Az.: VG 4 L 847/24).
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