Dringender Handlungsbedarf bei Datenschutz in elektronischer Patientenakte: Experten mahnen Nachbesserungen an
Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) schreitet voran, doch Datenschutzbedenken könnten den Fortschritt trüben. Louisa Specht-Riemenschneider, die Bundes-Datenschutzbeauftragte, regt dringende Verbesserungen beim Schutz sensibler Daten in der ePA an.
Patienten müssten detailliertere Kontrollmöglichkeiten erhalten, um festzulegen, welcher Arzt auf welches Dokument zugreifen kann. Aktuell fehlt der gewünschten Feinheit der Einstellungen, wie Specht-Riemenschneider bemängelt. Ursprünglich war vorgesehen, dass Patienten individuell je Dokument festlegen können, was sichtbar ist.
Diese Möglichkeit sei jedoch eingeschränkt worden – zum Unbill der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Diese mahnt, dass medizinische Fachleute, etwa Orthopäden, Zugang zu Informationen über psychotherapeutische Behandlungen haben könnten – ein Zustand, den die Stiftung kritisiert.
Specht-Riemenschneider empfiehlt eindringlich, auf Vorschläge der EU vorzugreifen, die eine feinteiligere Verwaltung der Gesundheitsdaten anstrebt. Anderenfalls könnte Deutschland gezwungen sein, kurzfristig technische Anpassungen vorzunehmen – ein Szenario, das sie als suboptimal beschreibt.
Der Datenschutz bei Gesundheitsdaten sollte proaktiv, nicht reaktiv, angegangen werden.

