Dobrindt beharrt auf Grenzregelung: Eine intensive Phase für das Asylsystem
Inmitten juristischer Auseinandersetzungen zeigt sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) unnachgiebig: Trotz gerichtlicher Zweifel hält er an der umstrittenen Praxis der Zurückweisung von Asylsuchenden fest. Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin hatte kürzlich in einem Eilbeschluss entschieden, dass die Zurückweisung bei Grenzkontrollen ohne das sogenannte Dublin-Verfahren nicht rechtens sei.
Dobrindt jedoch sieht in dieser Entscheidung lediglich einen Einzelfall und kein Grund zur Änderung des bisherigen Vorgehens. Er plant, den gerichtlichen Streit in einem Hauptsache-Verfahren weiterzuführen, da er von der Rechtmäßigkeit seiner Maßnahmen überzeugt ist. Kritisch erklärte das Gericht, dass die bisherigen Begründungen der Maßnahmen detaillierter hätten ausfallen müssen, was Dobrindt nun nachholen will.
Seit seinem Amtsantritt am 7. Mai hat der Minister nicht nur schärfere Grenzkontrollen eingeführt, sondern auch angewiesen, bestimmte Asylsuchende zurückzuweisen – eine Regel, die nicht für besonders schutzbedürftige Gruppen wie Schwangere und Kinder gilt. Zwischen dem 8. Mai und dem 1. Juni verzeichneten die Behörden insgesamt 2.850 Zurückweisungen an den Grenzen.
Der Fall dreier Somalier, die nach Polen abgeschoben wurden und gegen diese Praxis klagen, erregte besonderes Aufsehen. Am 9. Mai hatten sie ihren dritten Versuch unternommen, über Frankfurt (Oder) nach Deutschland einzureisen. Der Bundesinnenminister sieht im Asylsystem erhebliche Mängel und spricht von einer zunehmend komplexen und dysfunktionalen Lage.
Das Beispiel zeigt die Herausforderungen und die Spannungen, vor denen deutsche und europäische Asylpolitiken stehen.

